Unsere Leistungen – Betreuung & Haushaltshilfe in Stuttgart und Böblingen

Professionelle Betreuung und Haushaltshilfe im Raum Stuttgart & Böblingen – individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und über die Pflegekasse finanzierbar.

Als anerkannter Betreuungsdienst nach §45a SGB XI bieten wir im Raum Stuttgart und Böblingen individuelle Betreuung und Haushaltshilfe für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1. Alle unsere Leistungen können über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI finanziert werden – bei Nutzung des vollen Budgets fallen für Sie 0 € Eigenanteil an. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Kein Papierkram, keine Vorausleistungen – wir kümmern uns um alles.

Haushaltshilfe

Unsere Haushaltshilfe übernimmt alle Aufgaben, die im Alltag anfallen: Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche waschen und Aufräumen. Wir übernehmen die Tätigkeiten, die Ihnen schwerfallen – damit Sie sich auf die Dinge konzentrieren können, die Ihnen wichtig sind. Unsere Haushaltshilfen kommen regelmäßig – zwei- bis dreimal pro Woche – und kennen Ihre Gewohnheiten und Vorlieben. Einkaufsliste erstellen, zum Supermarkt fahren, Mahlzeiten zubereiten, Wäsche waschen und bügeln, Bad reinigen – alles aus einer Hand. Für viele Kunden bedeutet das: vollständige Entlastung, finanziert über den Entlastungsbetrag, ohne privaten Eigenanteil.

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Alltagsbegleitung

Unsere Alltagsbegleitung bietet echte menschliche Zuwendung: Gesellschaft, Unterstützung und sinnvolle Beschäftigung im täglichen Leben. Gemeinsame Spaziergänge im Park, Vorlesen, Kreuzworträtsel, Kartenspiele, Marktbesuch oder einfach ein offenes Ohr – wir sind für Sie da. Besonders für Menschen mit Demenz bieten wir einfühlsame Begleitung, die Sicherheit und Struktur im Alltag schafft: Biografie­arbeit, Gedächtnistraining, kreative Beschäftigung. Regelmäßige Besuche kämpfen gegen Einsamkeit und geben pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich zu erholen. Abrechnung über den Entlastungsbetrag – 131 € pro Monat ohne Eigenanteil.

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Seniorenbetreuung

Unsere Seniorenbetreuung ist umfassende Unterstützung für ältere Menschen, die weiterhin selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben möchten. Wir erstellen einen individuellen Betreuungsplan und stellen eine feste Bezugsperson an Ihre Seite. Regelmäßige Besuche, Hilfe bei der Tagesstruktur, Begleitung zu Arztterminen und Behördengängen, leichte Haushaltstätigkeiten – alles aus einer Hand. Unsere Betreuungskräfte erkennen Veränderungen im Zustand frühzeitig und sprechen diese mit unserer pflegefachlichen Leitung Melanie Burkhardt ab. So entsteht Vertrauen, Kontinuität und echter Beistand im Alltag. Finanzierung über Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 möglich.

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Fahrdienst & Arztbegleitung

Unser Fahrdienst bringt Sie sicher zu Arztterminen, zur Apotheke, zu Behördengängen oder zum Einkauf – und wieder zurück. Dabei begleiten wir Sie nicht nur beim Transport, sondern auch in der Praxis: Wartezeit überbrücken, ins Behandlungszimmer begleiten, wichtige Hinweise mitschreiben und Rezepte einlösen. Rollator, Gehhilfen und Rollstühle sind selbstverständlich möglich. Die Fahrtkostenbeteiligung beträgt 0,50 € pro Kilometer. Für regelmäßige Termine wie Dialyse oder Physiotherapie planen wir langfristig – zuverlässig und pünktlich. Abrechnung über den Entlastungsbetrag möglich.

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Was kostet unsere Betreuung?

Unser Stundensatz beträgt 43,66 €. Für die meisten Kunden mit Pflegegrad ist das kaum relevant – denn die Kosten werden vollständig über die Pflegekasse abgerechnet. Jede Person mit Pflegegrad (1–5) erhält 131 € Entlastungsbetrag pro Monat. Wer Pflegegrad 2–5 hat, kann zusätzlich bis zu 40 % der ungenutzten Pflegesachleistungen einsetzen:

PflegegradEntlastungsbetrag40%-UmwandlungGesamt/Monat≈ Stunden
Pflegegrad 1131 €131 €≈ 3 Std.
Pflegegrad 2131 €318,40 €449,40 €≈ 10 Std.
Pflegegrad 3131 €598,80 €729,80 €≈ 16 Std.
Pflegegrad 4131 €743,60 €874,60 €≈ 20 Std.
Pflegegrad 5131 €919,60 €1.050,60 €≈ 24 Std.

Direktabrechnung mit Pflegekasse – 0 € Eigenanteil. Nicht genutzter Entlastungsbetrag kann bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden (max. 2.358 €). Details zum Entlastungsbetrag in unserem Ratgeber.

Ausführlicher Ratgeber zum Entlastungsbetrag

Unsere Qualitätsstandards

Alle unsere Betreuungskräfte werden von Melanie Burkhardt, Examinierte Pflegefachkraft und pflegefachliche Leitung, persönlich ausgewählt und regelmäßig geschult. Wir setzen auf feste Bezugspersonen – keine wechselnden Kräfte. So entsteht eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Betreuungsteam. Unsere Betreuungskräfte kennen ihre Klienten gut und melden Veränderungen sofort – Früherkennung ist ein wichtiger Teil unserer Qualitätssicherung. Alltagsengel 24 ist nach §45a SGB XI als Betreuungsdienst anerkannt und vom Regierungspräsidium Baden-Württemberg zertifiziert.

Über uns

Wer hat Anspruch?

Jede Person mit einem Pflegegrad (1–5) hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat. Damit können alle unsere Leistungen finanziert werden – Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Seniorenbetreuung und Fahrdienst. Der Entlastungsbetrag kann bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden – maximal 18 Monate, also bis zu 2.358 €. Sie benötigen lediglich einen anerkannten Pflegegrad – wir kümmern uns um den Rest, einschließlich der Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Noch keinen Pflegegrad? Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und bereiten Sie auf das MDK-Gutachterverfahren vor.

Ihre Vorteile bei Alltagsengel 24

Anerkannter Anbieter

Zertifiziert nach §45a SGB XI

In der Regel 0 € Eigenanteil

Direktabrechnung mit Pflegekasse

Feste Ansprechpartner

Vertrauen durch Kontinuität

Flexible Zeiten

Wir passen uns Ihrem Rhythmus an

Damit Ihr Zuhause ein Zuhause bleibt

Lassen Sie uns gemeinsam schauen, welche Unterstützung möglich ist - kostenlos und unverbindlich.

Wir melden uns innerhalb weniger Stunden Keine Verpflichtungen, kein Kleingedrucktes Kostenlose Budget-Prüfung
Das Team von Alltagsengel 24 – Ihre Engel mit Herz

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Maxim Altenhof – Geschäftsführender Inhaber von Alltagsengel 24

Maxim Altenhof

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Melanie Burkhardt – Examinierte Pflegefachkraft bei Alltagsengel 24

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Stand: März 2026