Was ist Haushaltshilfe nach §38 SGB V?
| Kriterium | Haushaltshilfe §38 SGB V | Entlastungsbetrag §45b SGB XI |
|---|---|---|
| Wer zahlt? | Krankenkasse | Pflegekasse |
| Voraussetzung | Krankheit, OP, Entbindung | Anerkannter Pflegegrad |
| Dauer | Temporär (Wochen) | Dauerhaft (monatlich) |
| Betrag | Kostenübernahme | 131€/Monat |
Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe?
• Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation
• Während einer Rehabilitation, wenn Sie zu Hause Hilfe benötigen
• Bei schwerer Erkrankung, die eine Haushaltsführung unmöglich macht
• In der Schwangerschaft bei ärztlich verordneter Schonung
• Nach der Entbindung, wenn Sie den Haushalt nicht führen könnenSonderfall: Schwere Erkrankung ohne Kind im HaushaltAuch ohne Kind unter 12 Jahren kann ein Anspruch bestehen – wenn die Erkrankung so schwer ist, dass der Haushalt objektiv nicht weitergeführt werden kann und keine andere Person im Haushalt dies übernehmen kann. Dies gilt z.B. nach schweren Operationen.
Melanie Burkhardt, Examinierte Pflegefachkraft:
„In meinen 5 Jahren in der ambulanten Pflege habe ich es oft erlebt: Patienten werden frisch operiert entlassen und stehen völlig hilflos da. Viele wissen nicht, dass die Kasse in dieser Akutphase die Haushaltshilfe zahlt. Stellen Sie den Antrag noch im Krankenhaus über den Sozialdienst!”
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie Haushaltshilfe
• Diagnose und Grund für die Haushaltshilfe
• Voraussichtliche Dauer der Hilfsbedürftigkeit
• Umfang der benötigten UnterstützungSchritt 2 – Antrag bei der Krankenkasse stellenReichen Sie die ärztliche Verordnung zusammen mit einem formlosen Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Viele Kassen haben eigene Formulare – fragen Sie direkt nach.Schritt 3 – Genehmigung & Widerspruch bei AblehnungDie Krankenkasse prüft Ihren Antrag. Bei dringenden Fällen – z.B. nach Krankenhausentlassung – telefonisch um schnelle Bearbeitung bitten. Bei Ablehnung haben Sie 1 Monat Zeit für einen Widerspruch. Begründen Sie ihn ausführlich und legen Sie ggf. weitere ärztliche Stellungnahmen bei.Schritt 4 – Anbieter wählen und Einsatz startenSie können einen anerkannten Dienstleister frei wählen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach Vertragspartnern – bei diesen entfällt oft die Vorleistung.Checkliste: Unterlagen für den Antrag
- Ärztliche Verordnung mit Diagnose und Begründung
- Nachweis über Kinder unter 12 Jahren im Haushalt (falls zutreffend)
- Ausgefüllter Antrag der Krankenkasse (oder formloser Antrag)
- Aktuelle Versichertenkarte
- Einkommensnachweise (nur bei Antrag auf Zuzahlungsbefreiung)
Haushaltshilfe nach Operation – Ihre Rechte nach dem Krankenhaus
• Hüft- oder Knie-Totalendoprothese (TEP)
• Abdominaloperationen (Bauch, Darm, Gallenblase)
• Rücken- und Wirbelsäulenoperationen
• Herzoperationen
• Gynäkologische EingriffeDauer der BewilligungNach einer Operation sind in der Regel 2–4 Wochen üblich. Bei anhaltenden Beschwerden oder Komplikationen kann die Krankenkasse auf ärztlichen Antrag verlängern. Es gibt keine starre Obergrenze – die Dauer richtet sich nach dem medizinischen Bedarf.Wichtig: Nahtlose Versorgung sicherstellenViele Krankenkassen genehmigen die Haushaltshilfe erst nach einem formalen Antrag. Damit nach der Entlassung keine Versorgungslücke entsteht, sollten Sie den Antrag möglichst noch während des Krankenhausaufenthalts stellen. Der Sozialdienst der Klinik kann Sie dabei unterstützen und die Unterlagen direkt an Ihre Krankenkasse weiterleiten.
Haushaltshilfe in der Schwangerschaft & nach der Entbindung
• Sie so geschwächt sind, dass Sie den Haushalt nicht führen können
• Komplikationen aufgetreten sind
• Kein anderer Haushaltsangehöriger die Aufgaben übernehmen kannDie Haushaltshilfe wird in der Regel für bis zu 4 Wochen nach der Entbindung gewährt. Bei Komplikationen ist eine Verlängerung möglich.Wichtig: Zuzahlungsfreiheit bei Schwangerschaft und EntbindungNach **§24h SGB V** sind schwangerschafts- und entbindungsbedingte Leistungen – einschließlich der Haushaltshilfe – vollständig von der Zuzahlung befreit. Sie zahlen in diesen Fällen 0€ Eigenanteil, unabhängig von Ihrem Einkommen oder ob Sie bereits eine allgemeine Zuzahlungsbefreiung haben.
Welche Leistungen werden übernommen?
• Einkaufen und Besorgungen
• Kochen und Zubereitung von Mahlzeiten
• Reinigung der Wohnung
• Wäschepflege (Waschen, Bügeln, Zusammenlegen)
• Geschirrspülen und AufräumenKinderbetreuung (im Rahmen der Haushaltshilfe)
• Versorgung der Kinder im Haushalt
• Begleitung zur Schule oder Kindergarten
• Beaufsichtigung während Ihrer Abwesenheit oder ErholungspauseUmfang und StundenanzahlDie Krankenkasse bewilligt in der Regel zwischen 4 und 8 Stunden Haushaltshilfe pro Tag – abhängig von der Haushaltsgröße, der Anzahl der zu versorgenden Kinder und dem Schweregrad Ihrer Einschränkung. Bei einem Einpersonenhaushalt ohne Kinder fällt der Umfang geringer aus als bei einer Familie mit mehreren kleinen Kindern.Nicht übernommen werden:
• Pflegerische Leistungen (Grundpflege, Körperpflege) – diese werden separat über die Pflegekasse abgerechnet
• Gartenarbeit oder handwerkliche Tätigkeiten
• Reparaturen oder Renovierungsarbeiten
Zuzahlung & Kostenübernahme – Was zahlt die Kasse wirklich?
• Mindestens 5,00€/Tag
• Maximal 10,00€/TagRechenbeispiel: 14 Tage Haushaltshilfe nach Hüft-OP
| Szenario | Tage | Zuzahlung/Tag | Gesamtkosten für Sie |
|---|---|---|---|
| Normaler Versicherter | 14 | 5–10€ | 70–140€ |
| Zuzahlungsbefreit | 14 | 0€ | 0,00€ |
| Schwangerschaft/Entbindung (§24h SGB V) | 14 | 0€ | 0,00€ |
• Sie die Belastungsgrenze erreicht haben (2% des Bruttoeinkommens; bei chronisch Kranken: 1%)
• Sie Sozialleistungen beziehen (Bürgergeld, Grundsicherung)So beantragen Sie die Befreiung:
1. Alle Zuzahlungsbelege des Jahres sammeln (Medikamente, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte)
2. Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse stellen
3. Einkommensnachweise beifügen
4. Befreiungsbescheinigung erhalten
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe
Kann ich einen Anbieter frei wählen?Ja. Sie können einen anerkannten Dienstleister wie Alltagsengel 24 wählen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach Vertragspartnern – bei diesen entfällt oft die Vorleistung.
Was ist, wenn kein Kind im Haushalt lebt?Bei schwerer Erkrankung kann Haushaltshilfe auch ohne Kind gewährt werden, wenn die Haushaltsweiterführung sonst objektiv nicht möglich ist. Dies gilt z.B. nach schweren Operationen.
Kann ich Familienangehörige als Haushaltshilfe einsetzen?Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Die Krankenkasse erstattet dann Verdienstausfall und notwendige Fahrtkosten. In der Praxis sind professionelle Dienstleister oft einfacher zu organisieren.
Wird die Haushaltshilfe auf den Entlastungsbetrag angerechnet?Nein. Die Haushaltshilfe nach §38 SGB V ist vollständig unabhängig vom Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. Beide Leistungen können bei Bedarf parallel genutzt werden.
Was passiert, wenn die Krankenkasse zu lange für eine Entscheidung braucht?Gesetzlich hat die Krankenkasse bei vorliegender Notwendigkeit oft enge Fristen zur Entscheidung. Wird diese Frist überschritten, kann unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf Kostenerstattung für selbstbeschaffte Hilfe entstehen. Lassen Sie sich hierzu im Zweifel rechtlich beraten.
So unterstützt Sie Alltagsengel 24
- Schnelle Verfügbarkeit: Wir sind kurzfristig einsatzbereit – auch nach kurzfristiger Krankenhausentlassung
- Persönliche Beratung: Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, welche Leistungen für Ihre Situation infrage kommen
- Flexible Einsatzzeiten: Von wenigen Stunden bis zur ganztägigen Unterstützung
- Erfahrenes Team: Unsere Alltagsbegleiter:innen sind nach §45a SGB XI qualifiziert und kennen die Anforderungen
- Kombination möglich: Wenn Sie zusätzlich einen Pflegegrad haben, kann der Entlastungsbetrag (131€/Monat) ergänzend eingesetzt werden
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