Pflegebedürftige mit Pflegegrad
Abrechnung über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) – oft 0 € Eigenanteil. Bei PG 2–5 mit 40%-Umwandlung bis zu 1.050 €/Monat nutzbar.
Professionelle Unterstützung im Alltag - ohne privaten Eigenanteil
Wenn der Haushalt zur Last wird, sind wir für Sie da. Unsere erfahrenen Haushaltshilfen übernehmen regelmäßig alle anfallenden Aufgaben – von der gründlichen Reinigung über die Wäschepflege bis hin zum wöchentlichen Einkauf. Als anerkannter Betreuungsdienst nach §45a SGB XI können wir unsere Leistungen direkt über Ihre Pflegekasse abrechnen. Das bedeutet: Für Kunden mit Pflegegrad (1–5) fallen in der Regel 0 € Eigenanteil an. Mit dem Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat sind monatlich rund 3 Stunden Haushaltshilfe gedeckt – ganz ohne privaten Aufwand. Bei Pflegegrad 2–5 kann dieser Betrag durch die 40%-Umwandlung von Pflegesachleistungen auf bis zu 1.050 € pro Monat aufgestockt werden. Unsere Haushaltshilfen kommen regelmäßig zu festen Zeiten – zwei- bis dreimal pro Woche ist typisch. Sie kennen Ihre Gewohnheiten, Ihre bevorzugten Marken und Ihren Haushalt. Kein ständiger Wechsel, keine unbekannten Gesichter. Genau diese Verlässlichkeit macht den Unterschied.
0€ Eigenanteil bei Nutzung des Entlastungsbetrags
Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse
Feste, vertraute Haushaltshilfe
Flexible Einsatzzeiten nach Ihrem Bedarf
Alle Haushaltstätigkeiten aus einer Hand
Kostenlose Beratung & Anspruchsprüfung
Zertifiziert nach §45a SGB XI
Schneller Start innerhalb weniger Tage
Kein Papierkram für Sie - wir erledigen alles
Für diese Leistungen empfehlen wir ambulante Pflegedienste.
Kostenlose Erstberatung telefonisch oder vor Ort
Wir klären alles mit Ihrer Pflegekasse
Ihre feste Haushaltshilfe beginnt - regelmäßig und zuverlässig
Kostenlose Erstberatung telefonisch oder vor Ort
Wir klären alles mit Ihrer Pflegekasse
Ihre feste Haushaltshilfe beginnt - regelmäßig und zuverlässig
Unsere Unterstützung richtet sich an
Abrechnung über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) – oft 0 € Eigenanteil. Bei PG 2–5 mit 40%-Umwandlung bis zu 1.050 €/Monat nutzbar.
Private Buchung möglich – transparente Stundensätze ab 43,66 €. Wir helfen auch beim Pflegegrad-Antrag, damit Sie künftig Kassenleistungen nutzen können.
Haushaltshilfe über die Krankenkasse (§38 SGB V) oder privat. Nach Krankenhausaufenthalten helfen wir kurzfristig beim Wiedereinstieg in den Alltag.
Entlastung bei der Versorgung Ihrer Eltern. Verlässliche Haushaltshilfe an festen Tagen – damit Sie beruhigt arbeiten können.
Regelmäßige Unterstützung und Sicherheit für Menschen, die allein leben. Feste Besuche geben Halt, und Veränderungen werden frühzeitig bemerkt.
Wenn einer den anderen pflegt und selbst Hilfe braucht. Wir entlasten pflegende Partner und schaffen Raum für Erholung und Lebensqualität.
Unsere Haushaltshilfe umfasst weit mehr als gelegentliches Aufräumen. Sie übernimmt systematisch alle Aufgaben, die im Alltag anfallen – regelmäßig, zuverlässig und genau nach Ihren Wünschen.
Reinigung und Pflege der Wohnräume: Staubsaugen in allen Zimmern, Wischen von Hartböden und Fliesen, Abstauben von Möbeln, Regalen und Oberflächen. Bad und WC werden gründlich gereinigt – Waschbecken, Spiegel, Dusche, Badewanne und Boden. In der Küche werden Herd, Arbeitsflächen, Spüle und Backofen (nach Absprache) gereinigt.
Wäsche und Textilpflege: Wir sortieren die Wäsche, legen sie in die Maschine, hängen sie auf oder geben sie in den Trockner. Nach dem Trocknen wird die Wäsche zusammengelegt, gebügelt (falls gewünscht) und eingeräumt – sorgfältig und nach Ihrem System. Auch das Wechseln von Bettwäsche gehört dazu.
Einkaufen und Verpflegung: Wir gehen mit Ihrer Einkaufsliste zum Supermarkt, kennen Ihre bevorzugten Marken und kaufen gezielt ein. Zuhause werden die Einkäufe eingeräumt. Auf Wunsch bereiten wir einfache, nahrhafte Mahlzeiten zu – Frühstück, Mittagessen oder Abendessen, gerne auch nach Diät- oder Ernährungsvorgaben.
Aufräumen und Haushaltsorganisation: Post sortieren, Müll entsorgen, Pflanzen gießen, Fenster von innen reinigen – all das erledigen wir auf Wunsch. Wir passen uns Ihrer Routine an und respektieren Ihre persönlichen Gewohnheiten. Beim Erstgespräch besprechen wir gemeinsam, welche Aufgaben Priorität haben.
Was wir ausdrücklich nicht leisten: Körperpflege, Medikamentengabe und medizinische Behandlungspflege. Als zertifizierter Betreuungsdienst nach §45a SGB XI liegt unser Schwerpunkt auf hauswirtschaftlicher Unterstützung.
Es ist Montagmorgen. Kurz nach acht Uhr klingelt Frau Krüger an der Haustür eines Mehrfamilienhauses in Böblingen. Zweimal pro Woche kommt sie zu Familie Müller – Herr Müller ist 72 Jahre alt und hat Pflegegrad 2. Frau Müller kümmert sich weitgehend selbst um ihren Mann, aber der Haushalt ist zu viel geworden.
Frau Müller öffnet und strahlt: „Gut, dass Sie da sind. Ich hab schon die Liste fertig." Frau Krüger zieht die Hausschuhe an – das haben sie so vereinbart – und bespricht kurz den Plan für heute: Einkauf, Mittagessen kochen, Wäsche, Wohnzimmer saugen.
Der Einkauf kommt zuerst. Frau Krüger fährt zum Supermarkt, kauft genau die Marken, die Herr Müller mag – inklusive seines Lieblingsjoghurts – und ist 45 Minuten später zurück. Die Einkäufe werden gemeinsam eingeräumt. Frau Müller setzt sich dazu und freut sich über die Gesellschaft.
Während das Hühnchen für die Suppe auftaut, beginnt Frau Krüger mit dem Staubsaugen: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Flur. Sie stellt nichts um ohne zu fragen. Die Familienfotos auf dem Sideboard werden vorsichtig abgestaubt. Dann: Bettwäsche wechseln, frische Wäsche in die Maschine.
In der Küche schneidet sie Gemüse, setzt die Suppe auf, putzt die Arbeitsfläche. Das Bad wird gereinigt, der Boden gewischt. Gegen elf ist das Gröbste erledigt.
Um halb zwölf ist das Mittagessen fertig – Hühnersuppe mit frischem Gemüse. Frau Krüger richtet es an und setzt sich kurz zu Familie Müller. Herr Müller fragt, wie das Wetter wird. Frau Krüger lacht. Nach dem Essen räumt sie auf, faltet die getrocknete Wäsche vom Donnerstag zusammen und legt sie ins Schlafzimmer.
Um 12:30 Uhr verabschiedet sie sich. „Bis Donnerstag", sagt Herr Müller. Er strahlt. Die Kosten werden vollständig über den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abgerechnet. Familie Müller sieht keine Rechnung, zahlt keinen Eigenanteil.
Das ist Haushaltshilfe von Alltagsengel 24: nicht anonym, nicht mechanisch – sondern verlässlich und menschlich.
Unser Stundensatz beträgt 43,66 €. Für die meisten Kunden mit Pflegegrad ist das kaum relevant – denn die Kosten werden vollständig über die Pflegekasse abgerechnet.
Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI: Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) erhält monatlich 131 € für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Bei unserem Stundensatz entspricht das ca. 3 Stunden Haushaltshilfe pro Monat – ohne privaten Eigenanteil.
40%-Umwandlung von Pflegesachleistungen (Pflegegrad 2–5): Wer Pflegesachleistungen nicht vollständig nutzt, kann bis zu 40 % davon für unsere Haushaltshilfe einsetzen:
Wir übernehmen die gesamte Abrechnung. Sie müssen keine Belege einreichen und nichts vorstrecken. Beim kostenlosen Erstgespräch prüfen wir Ihren individuellen Anspruch und klären alles mit Ihrer Pflegekasse.
Mehr zur Finanzierung in unserem Ratgeber zum Entlastungsbetrag. Die gesetzliche Grundlage finden Sie in §45b SGB XI auf gesetze-im-internet.de.
Der Weg zu unserer Haushaltshilfe ist einfach und unkompliziert. Wir begleiten Sie vom ersten Anruf bis zum laufenden Einsatz – Schritt für Schritt.
Schritt 1: Kostenlose Erstberatung. Sie rufen uns an oder buchen online einen Termin. Wir kommen zu Ihnen nach Hause – ohne Gebühr, ohne Verpflichtung. In diesem Gespräch lernen wir Ihren Haushalt kennen, klären Ihre Wünsche und prüfen gemeinsam Ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
Schritt 2: Individueller Einsatzplan. Gemeinsam legen wir fest, welche Aufgaben übernommen werden, wie oft die Haushaltshilfe kommt und zu welchen Zeiten. Dieser Plan ist kein starres Korsett – er wird laufend angepasst.
Schritt 3: Zuweisung der festen Bezugsperson. Melanie Burkhardt wählt persönlich eine Betreuungskraft aus, die zu Ihnen passt – nach Charakter, Erfahrung und Verfügbarkeit. Diese Person ist für Sie dauerhaft zuständig.
Schritt 4: Kennenlern-Einsatz. Der erste Termin ist ein gegenseitiges Kennenlernen. Die Kraft erklärt sich, Sie zeigen Ihre Wünsche und Abläufe. Keine Sorge – dieser erste Einsatz ist kein Test, sondern ein Anfang.
Schritt 5: Laufende Betreuung. Ab dem zweiten Einsatz läuft alles routiniert. Bei Urlaub oder Krankheit der Kraft organisieren wir eine Vertretung – kein Ausfall ohne Ankündigung. Die Abrechnung läuft vollständig über uns mit Ihrer Pflegekasse.
Sie haben Fragen oder möchten etwas ändern? Ihre Ansprechpartnerin ist immer Melanie Burkhardt – direkt und unkompliziert erreichbar.
Qualität entsteht bei uns nicht durch Zufall. Sie ist das Ergebnis klarer Prozesse, sorgfältiger Personalauswahl und konsequenter Begleitung jedes Einsatzes.
Unsere pflegefachliche Leitung Melanie Burkhardt – Examinierte Pflegefachkraft – wählt jede Betreuungskraft persönlich aus und schult sie regelmäßig. Neue Mitarbeiterinnen werden zunächst begleitet und eingearbeitet, bevor sie eigenständig Einsätze übernehmen.
Wir arbeiten ausschließlich mit festen Bezugspersonen. Sie lernen Ihre Haushaltshilfe einmal kennen – und dann bleibt sie. Kein ständiger Personenwechsel. Diese Kontinuität schafft Vertrauen und ist gerade für ältere Menschen besonders wichtig.
Alltagsengel 24 ist nach §45a SGB XI als Betreuungsdienst anerkannt und vom Regierungspräsidium Baden-Württemberg zertifiziert. Das bedeutet: Wir erfüllen definierte Qualitätskriterien – und Sie sind auf der sicheren Seite, was Finanzierung und Qualität angeht.
Lernen Sie unser Team kennen: Zur Über-uns-Seite.
Alltagsengel 24 bietet Haushaltshilfe im Großraum Stuttgart und im Landkreis Böblingen – in folgenden Städten und Gemeinden:
Sie wohnen in einer anderen Gemeinde im Landkreis Böblingen oder im Stuttgarter Raum? Kontaktieren Sie uns – wir klären gerne, ob Ihr Wohnort in unserem Einzugsgebiet liegt. Unser Ziel ist es, möglichst viele Familien in der Region zu erreichen. Die Anfahrtszeit hat direkten Einfluss auf die Einsatzplanung: Kurze Wege bedeuten mehr Zeit für Sie und Ihren Haushalt.
Wir wachsen kontinuierlich und nehmen regelmäßig neue Standorte in unser Angebot auf. Eine Anfrage lohnt sich immer – rufen Sie uns an und lassen Sie sich kostenlos beraten.
Transparente Preise, faire Abrechnung
Für alle Pflegegrade (1-5). Wir rechnen direkt ab.
Zusätzlich zum Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2-5
Nach Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Erkrankung
Flexible Buchung auch ohne Pflegegrad möglich
Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.
Abrechnung und Kostenübernahme abhängig von individuellem Anspruch, verfügbarem Budget und regionaler Anerkennung des Anbieters. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam Ihren genauen Anspruch.
Abrechnung und Kostenübernahme abhängig von individuellem Anspruch, verfügbarem Budget und regionaler Anerkennung des Anbieters. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam Ihren genauen Anspruch.
Lassen Sie uns gemeinsam schauen, welche Unterstützung möglich ist - kostenlos und unverbindlich.

Ihre Engel mit Herz

Maxim Altenhof
Geschäftsführender Inhaber

Melanie Burkhardt
Examinierte Pflegefachkraft

Ihre Engel mit Herz
Oder schreiben Sie uns - wir rufen Sie zurück.
Wir melden uns in der Regel innerhalb weniger Stunden.
Ihre Daten sind sicher. Wir verwenden sie ausschließlich zur Kontaktaufnahme.
0711 76975124
Jetzt anrufen
Nachricht senden
info@alltagsengel-24.de
E-Mail schreiben
Erreichbarkeit: Mo-So 10-18 Uhr