Ratgeber

Pflegegrade & Entlastungsbetrag – was steht Ihnen zu?

Zuletzt aktualisiert am 8. März 2026
8 Min.

Pflegegrade sind die fünf Stufen (1 bis 5), in die der Medizinische Dienst den Grad der Pflegebedürftigkeit einteilt – von geringer bis schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Je nach Pflegegrad stehen pflegebedürftigen Menschen unterschiedliche Leistungen der Pflegekasse zu. Während der Entlastungsbetrag von 131 Euro monat

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 5 Pflegegrade von geringer bis schwerster Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 1: 131 € Entlastungsbetrag + Wohnraumanpassung
  • Ab Pflegegrad 2: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege
  • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Wichtiger Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegegesetzgebung. Konkrete Ansprüche und Beträge können je nach individueller Situation variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen oder Fachstellen.

Was sind Pflegegrade?

Seit 2017 werden Pflegebedürftige in Deutschland nach dem SGB XI in fünf Pflegegrade eingeteilt (Pflegegrad 1 bis 5). Die frühere Unterscheidung in drei Pflegestufen wurde durch dieses differenziertere System ersetzt, um den tatsächlichen Hilfebedarf besser abzubilden. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand des Grades der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen:
  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)
Die Einstufung erfolgt nach einem Punktesystem von 0 bis 100 Punkten, das sechs Module berücksichtigt: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Gut zu wissen: Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt. Bereiten Sie sich darauf vor, indem Sie ein Pflegetagebuch führen und alle relevanten Unterlagen bereithalten.

Pflegegrade auf einen Blick

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die wichtigsten monatlichen Leistungen nach Pflegegrad im Überblick (Stand 2026):
PflegegradBeeinträchtigungEntlastungsbetragPflegegeldPflegesachleistungen
Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung131 €/Monat
Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung131 €/Monat347 €/Monat796 €/Monat
Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigung131 €/Monat599 €/Monat1.497 €/Monat
Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung131 €/Monat800 €/Monat1.859 €/Monat
Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen131 €/Monat990 €/Monat2.299 €/Monat
Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht allen Pflegegraden zu und kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote nach §45a SGB XI genutzt werden – zum Beispiel für Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe. Pflegegeld erhalten nur Personen ab Pflegegrad 2, die zu Hause durch Angehörige oder ehrenamtliche Personen gepflegt werden.
Wichtig: Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch als Kombinationsleistung bezogen werden. Wenn Sie z.B. nur einen Teil der Pflegesachleistungen nutzen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.

Was steht mir bei Pflegegrad 1 zu?

Pflegegrad 1 ist ein Sonderfall: Er wurde 2017 neu eingeführt für Menschen, die noch weitgehend selbstständig sind, aber bereits erste Einschränkungen im Alltag haben. Viele Betroffene wissen nicht, dass auch ihnen bereits Leistungen der Pflegekasse zustehen.Leistungen bei Pflegegrad 1:
• Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote
• Beratung im eigenen Haushalt (einmal halbjährlich kostenlos)
• Zuschuss für Wohnraumanpassung (bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme)
• Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis zu 40 Euro monatlich, z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel)
• Hausnotruf (Zuschuss 25,50 Euro monatlich)
• Betreuungs- und Entlastungsleistungen über den Entlastungsbetrag bei nach Landesrecht anerkannten Anbietern
  • Wichtig – das gibt es bei Pflegegrad 1 NICHT:
  • Kein Pflegegeld
  • Keine Pflegesachleistungen
  • Keine Verhinderungspflege
  • Keine Kurzzeitpflege
  • Keine 40%-Umwandlung von Pflegesachleistungen
Der Entlastungsbetrag ist bei Pflegegrad 1 die einzige regelmäßige monatliche Geldleistung für Betreuung und Haushaltshilfe. Er kann bei anerkannten Betreuungsdiensten wie Alltagsengel 24 eingesetzt werden – beispielsweise für Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Unterstützung oder Begleitung bei Arztbesuchen und Einkäufen.
Tipp: Nicht genutzter Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort. Er kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Achten Sie darauf, Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.

Welche Leistungen stehen mir ab Pflegegrad 2 zu?

Ab Pflegegrad 2 stehen deutlich mehr Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Im Vergleich zu Pflegegrad 1 kommen vor allem Pflegegeld und Pflegesachleistungen hinzu.Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige):
• Pflegegrad 2: 347 Euro/Monat
• Pflegegrad 3: 599 Euro/Monat
• Pflegegrad 4: 800 Euro/Monat
• Pflegegrad 5: 990 Euro/Monat
Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden – in der Regel als Anerkennung für pflegende Angehörige.Pflegesachleistungen (bei ambulanten Leistungserbringern):
• Pflegegrad 2: 796 Euro/Monat
• Pflegegrad 3: 1.497 Euro/Monat
• Pflegegrad 4: 1.859 Euro/Monat
• Pflegegrad 5: 2.299 Euro/Monat
Pflegesachleistungen werden nicht ausgezahlt, sondern direkt mit zugelassenen Leistungserbringern abgerechnet. Werden Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, können bis zu 40% des ungenutzten Betrags in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umgewandelt werden (siehe nächste Section).Zusätzlich bei allen Pflegegraden 2-5:
• Entlastungsbetrag: 131 Euro/Monat
• Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 Euro (§42a SGB XI)
• Tages- und Nachtpflege: abhängig vom Pflegegrad
• Vollstationäre Pflege: abhängig vom Pflegegrad
• Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro/Monat
• Zuschüsse für Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme

Wie funktioniert die 40%-Umwandlung?

Eine der wichtigsten – aber oft unbekannten – Regelungen ist die 40%-Umwandlung bei Pflegegrad 2-5:Wenn Sie die ambulanten Pflegesachleistungen nicht vollständig nutzen (z.B. weil Sie keinen ambulanten Leistungserbringer in Anspruch nehmen oder nur wenige Stunden benötigen), können Sie bis zu 40% des nicht genutzten Budgets für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI umwandeln.Maximale Umwandlungsbeträge pro Monat:
• Pflegegrad 2: 318 Euro (40% von 796 Euro)
• Pflegegrad 3: 599 Euro (40% von 1.497 Euro)
• Pflegegrad 4: 744 Euro (40% von 1.859 Euro)
• Pflegegrad 5: 920 Euro (40% von 2.299 Euro)
Zusammen mit dem Entlastungsbetrag stehen Ihnen also zur Verfügung:
• Pflegegrad 2: bis zu 449 Euro/Monat (131 + 318)
• Pflegegrad 3: bis zu 730 Euro/Monat (131 + 599)
• Pflegegrad 4: bis zu 875 Euro/Monat (131 + 744)
• Pflegegrad 5: bis zu 1.051 Euro/Monat (131 + 920)
Diese Beträge können Sie für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und Fahrdienste nutzen.Wichtig: Diese Umwandlung ist bei Pflegegrad 1 NICHT möglich!

Kombination mit Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Bei Pflegegrad 2-5 können Sie zusätzlich Mittel aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nutzen. Beide Leistungen helfen, Engpässe in der häuslichen Pflege zu überbrücken.Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§42a SGB XI)
Seit 01.07.2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Sie entscheiden flexibel, wie viel für Verhinderungspflege (wenn die Pflegeperson ausfällt, z.B. durch Urlaub oder Krankheit) und wie viel für Kurzzeitpflege (vorübergehende vollstationäre Pflege, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt) genutzt wird.
Typische Einsatzszenarien:
• Die pflegende Person macht Urlaub – Verhinderungspflege springt ein
• Nach einer Operation wird vorübergehend stationäre Betreuung benötigt – Kurzzeitpflege greift
• Im Alltag wird stundenweise Entlastung benötigt – stundenweise Verhinderungspflege ist möglich
Alle diese Leistungen kommen ZUSÄTZLICH zu:
• Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat)
• Pflegegeld oder Pflegesachleistungen
• 40%-Umwandlung (falls genutzt)
Hinweis: Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt – für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr. Die konkrete Höhe und Kombination hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wir beraten Sie gerne dazu.

So nutzen Sie Ihre Ansprüche optimal

Viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen nutzen nicht alle Leistungen, die ihnen zustehen. Mit den folgenden Schritten holen Sie das Maximum aus Ihrem Pflegegrad heraus:1. Entlastungsbetrag nutzen
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich steht ALLEN Pflegegraden zu – auch Pflegegrad 1. Nutzen Sie ihn für anerkannte Unterstützungsangebote wie Alltagsengel 24. Nicht genutzter Entlastungsbetrag kann bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.
2. 40%-Umwandlung beantragen (Pflegegrad 2-5)
Wenn Sie keine oder nur wenige ambulante Pflegeleistungen nutzen, können Sie bis zu 40% des ungenutzten Budgets in Betreuungsleistungen umwandeln. Das bedeutet deutlich mehr Budget für Haushaltshilfe und Betreuung – bei Pflegegrad 5 bis zu 920 Euro zusätzlich pro Monat.
3. Kombinieren Sie verschiedene Leistungen
Sie können Pflegegeld, Entlastungsbetrag, 40%-Umwandlung und ggf. Verhinderungspflege kombinieren, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten. Ein Beispiel: Bei Pflegegrad 3 können Entlastungsbetrag (131 Euro) plus 40%-Umwandlung (bis 599 Euro) zusammen bis zu 730 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ergeben.
4. Lassen Sie sich beraten
Die Pflegeversicherung ist komplex. Nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse nach §7a SGB XI oder lassen Sie sich von uns beraten. Als anerkannter Betreuungsdienst kennen wir die Möglichkeiten genau.
5. Dokumentieren Sie alles
Bewahren Sie alle Belege, Leistungsnachweise und Abrechnungen sorgfältig auf. Führen Sie ein Pflegetagebuch und notieren Sie Zeiten, Tätigkeiten und besondere Vorkommnisse.
6. Höherstufung prüfen
Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat, kann ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll sein. Mehr Pflegegrad bedeutet höhere Leistungen. Der Antrag ist formlos bei der Pflegekasse möglich.

Wie Alltagsengel 24 Sie bei jedem Pflegegrad unterstützt

Als nach §45a SGB XI anerkannter Betreuungsdienst in Baden-Württemberg unterstützt Alltagsengel 24 Sie unabhängig von Ihrem Pflegegrad – professionell, einfühlsam und unkompliziert.Bei Pflegegrad 1:
Wir helfen Ihnen, den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich optimal zu nutzen – für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und individuelle Betreuung. Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag Ihre wichtigste regelmäßige Leistung, und wir sorgen dafür, dass Sie ihn voll ausschöpfen.
Bei Pflegegrad 2-5:
Wir beraten Sie zur optimalen Kombination aus Entlastungsbetrag, 40%-Umwandlung und weiteren Leistungen. Oft können Sie deutlich mehr Budget nutzen, als Sie denken. Bei Pflegegrad 3 zum Beispiel stehen Ihnen mit Entlastungsbetrag und 40%-Umwandlung zusammen bis zu 730 Euro monatlich für unsere Leistungen zur Verfügung.
Unsere Leistungen im Überblick:
• Kostenlose Erstberatung zu Ihren Leistungsansprüchen – wir analysieren Ihre Situation und zeigen alle Optionen auf
• Direktabrechnung mit Ihrer Pflegekasse – Sie haben keinen Aufwand mit der Abrechnung
• Flexible Einsatzplanung nach Ihrem individuellen Bedarf
• Regionale Betreuungskräfte in Stuttgart und Landkreis Böblingen, die Ihre Umgebung kennen
• Komplette Dokumentation und transparente Abrechnung
• Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung und Seniorenbetreuung aus einer Hand
Wir machen Ihnen die Nutzung Ihrer Pflegeleistungen so einfach wie möglich. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung – wir zeigen Ihnen, was Ihnen bei Ihrem Pflegegrad zusteht.

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Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Entlastungsleistungen – wir helfen Ihnen dabei.

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Melanie Burkhardt – Examinierte Pflegefachkraft, Alltagsengel 24
Melanie Burkhardt
Melanie Burkhardt ist examinierte Pflegefachkraft mit über 5 Jahren praktischer Erfahrung in der ambulanten Pflege. Bei Alltagsengel 24 berät sie Familien an der Schnittstelle zwischen medizinischem Bedarf und der Kostenübernahme durch Kranken- und Pflegekassen.
Zuletzt aktualisiert: 8. März 2026
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