Was sind Pflegegrade?
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)
Pflegegrade auf einen Blick
| Pflegegrad | Beeinträchtigung | Entlastungsbetrag | Pflegegeld | Pflegesachleistungen |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung | 131 €/Monat | – | – |
| Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung | 131 €/Monat | 347 €/Monat | 796 €/Monat |
| Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung | 131 €/Monat | 599 €/Monat | 1.497 €/Monat |
| Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung | 131 €/Monat | 800 €/Monat | 1.859 €/Monat |
| Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 131 €/Monat | 990 €/Monat | 2.299 €/Monat |
Was steht mir bei Pflegegrad 1 zu?
• Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote
• Beratung im eigenen Haushalt (einmal halbjährlich kostenlos)
• Zuschuss für Wohnraumanpassung (bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme)
• Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis zu 40 Euro monatlich, z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel)
• Hausnotruf (Zuschuss 25,50 Euro monatlich)
• Betreuungs- und Entlastungsleistungen über den Entlastungsbetrag bei nach Landesrecht anerkannten Anbietern
- Wichtig – das gibt es bei Pflegegrad 1 NICHT:
- Kein Pflegegeld
- Keine Pflegesachleistungen
- Keine Verhinderungspflege
- Keine Kurzzeitpflege
- Keine 40%-Umwandlung von Pflegesachleistungen
Welche Leistungen stehen mir ab Pflegegrad 2 zu?
• Pflegegrad 2: 347 Euro/Monat
• Pflegegrad 3: 599 Euro/Monat
• Pflegegrad 4: 800 Euro/Monat
• Pflegegrad 5: 990 Euro/MonatDas Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden – in der Regel als Anerkennung für pflegende Angehörige.Pflegesachleistungen (bei ambulanten Leistungserbringern):
• Pflegegrad 2: 796 Euro/Monat
• Pflegegrad 3: 1.497 Euro/Monat
• Pflegegrad 4: 1.859 Euro/Monat
• Pflegegrad 5: 2.299 Euro/MonatPflegesachleistungen werden nicht ausgezahlt, sondern direkt mit zugelassenen Leistungserbringern abgerechnet. Werden Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, können bis zu 40% des ungenutzten Betrags in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umgewandelt werden (siehe nächste Section).Zusätzlich bei allen Pflegegraden 2-5:
• Entlastungsbetrag: 131 Euro/Monat
• Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 Euro (§42a SGB XI)
• Tages- und Nachtpflege: abhängig vom Pflegegrad
• Vollstationäre Pflege: abhängig vom Pflegegrad
• Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro/Monat
• Zuschüsse für Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme
Wie funktioniert die 40%-Umwandlung?
• Pflegegrad 2: 318 Euro (40% von 796 Euro)
• Pflegegrad 3: 599 Euro (40% von 1.497 Euro)
• Pflegegrad 4: 744 Euro (40% von 1.859 Euro)
• Pflegegrad 5: 920 Euro (40% von 2.299 Euro)Zusammen mit dem Entlastungsbetrag stehen Ihnen also zur Verfügung:
• Pflegegrad 2: bis zu 449 Euro/Monat (131 + 318)
• Pflegegrad 3: bis zu 730 Euro/Monat (131 + 599)
• Pflegegrad 4: bis zu 875 Euro/Monat (131 + 744)
• Pflegegrad 5: bis zu 1.051 Euro/Monat (131 + 920)Diese Beträge können Sie für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und Fahrdienste nutzen.Wichtig: Diese Umwandlung ist bei Pflegegrad 1 NICHT möglich!
Kombination mit Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Seit 01.07.2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Sie entscheiden flexibel, wie viel für Verhinderungspflege (wenn die Pflegeperson ausfällt, z.B. durch Urlaub oder Krankheit) und wie viel für Kurzzeitpflege (vorübergehende vollstationäre Pflege, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt) genutzt wird.Typische Einsatzszenarien:
• Die pflegende Person macht Urlaub – Verhinderungspflege springt ein
• Nach einer Operation wird vorübergehend stationäre Betreuung benötigt – Kurzzeitpflege greift
• Im Alltag wird stundenweise Entlastung benötigt – stundenweise Verhinderungspflege ist möglichAlle diese Leistungen kommen ZUSÄTZLICH zu:
• Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat)
• Pflegegeld oder Pflegesachleistungen
• 40%-Umwandlung (falls genutzt)
So nutzen Sie Ihre Ansprüche optimal
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich steht ALLEN Pflegegraden zu – auch Pflegegrad 1. Nutzen Sie ihn für anerkannte Unterstützungsangebote wie Alltagsengel 24. Nicht genutzter Entlastungsbetrag kann bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.2. 40%-Umwandlung beantragen (Pflegegrad 2-5)
Wenn Sie keine oder nur wenige ambulante Pflegeleistungen nutzen, können Sie bis zu 40% des ungenutzten Budgets in Betreuungsleistungen umwandeln. Das bedeutet deutlich mehr Budget für Haushaltshilfe und Betreuung – bei Pflegegrad 5 bis zu 920 Euro zusätzlich pro Monat.3. Kombinieren Sie verschiedene Leistungen
Sie können Pflegegeld, Entlastungsbetrag, 40%-Umwandlung und ggf. Verhinderungspflege kombinieren, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten. Ein Beispiel: Bei Pflegegrad 3 können Entlastungsbetrag (131 Euro) plus 40%-Umwandlung (bis 599 Euro) zusammen bis zu 730 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ergeben.4. Lassen Sie sich beraten
Die Pflegeversicherung ist komplex. Nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse nach §7a SGB XI oder lassen Sie sich von uns beraten. Als anerkannter Betreuungsdienst kennen wir die Möglichkeiten genau.5. Dokumentieren Sie alles
Bewahren Sie alle Belege, Leistungsnachweise und Abrechnungen sorgfältig auf. Führen Sie ein Pflegetagebuch und notieren Sie Zeiten, Tätigkeiten und besondere Vorkommnisse.6. Höherstufung prüfen
Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat, kann ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll sein. Mehr Pflegegrad bedeutet höhere Leistungen. Der Antrag ist formlos bei der Pflegekasse möglich.
Wie Alltagsengel 24 Sie bei jedem Pflegegrad unterstützt
Wir helfen Ihnen, den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich optimal zu nutzen – für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und individuelle Betreuung. Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag Ihre wichtigste regelmäßige Leistung, und wir sorgen dafür, dass Sie ihn voll ausschöpfen.Bei Pflegegrad 2-5:
Wir beraten Sie zur optimalen Kombination aus Entlastungsbetrag, 40%-Umwandlung und weiteren Leistungen. Oft können Sie deutlich mehr Budget nutzen, als Sie denken. Bei Pflegegrad 3 zum Beispiel stehen Ihnen mit Entlastungsbetrag und 40%-Umwandlung zusammen bis zu 730 Euro monatlich für unsere Leistungen zur Verfügung.Unsere Leistungen im Überblick:
• Kostenlose Erstberatung zu Ihren Leistungsansprüchen – wir analysieren Ihre Situation und zeigen alle Optionen auf
• Direktabrechnung mit Ihrer Pflegekasse – Sie haben keinen Aufwand mit der Abrechnung
• Flexible Einsatzplanung nach Ihrem individuellen Bedarf
• Regionale Betreuungskräfte in Stuttgart und Landkreis Böblingen, die Ihre Umgebung kennen
• Komplette Dokumentation und transparente Abrechnung
• Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung und Seniorenbetreuung aus einer HandWir machen Ihnen die Nutzung Ihrer Pflegeleistungen so einfach wie möglich. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung – wir zeigen Ihnen, was Ihnen bei Ihrem Pflegegrad zusteht.
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