Ratgeber

Haushaltshilfe für Senioren – Unterstützung im Alltag

Zuletzt aktualisiert am 8. März 2026
16 Min.

Wenn Putzen, Kochen und Einkaufen zur Belastung werden, kann eine Haushaltshilfe den Alltag enorm erleichtern. Für kassenfähige Leist

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Wenn Putzen, Kochen und Einkaufen zur Belastung werden, kann eine Haushaltshilfe den Alltag enorm erleichtern
  • Für kassenfähige Leistungen entstehen Ihnen in der Regel keine privaten Kosten – wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab
  • Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt, wie die Finanzierung funktioniert und worauf Sie bei der Auswahl eines Anbieters achten sollten
Wichtiger Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegegesetzgebung. Konkrete Ansprüche und Beträge können je nach individueller Situation variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen oder Fachstellen.

Haushaltshilfe für Senioren – warum sie so wichtig ist

Mit zunehmendem Alter fällt es vielen Senioren immer schwerer, den Haushalt selbstständig zu führen. Was jahrelang selbstverständlich war – Staubsaugen, Wäsche waschen, einkaufen, kochen – wird mit nachlassender Kraft, eingeschränkter Mobilität oder beginnender Demenz zur echten Herausforderung. Eine professionelle Haushaltshilfe für Senioren schließt diese Lücke und ermöglicht es älteren Menschen, in den eigenen vier Wänden zu bleiben – mit einem sauberen, geordneten Zuhause und ausreichend Unterstützung im Alltag.Warum ein ordentlicher Haushalt für Senioren besonders wichtig ist:
Sicherheit: Unordnung und Schmutz erhöhen die Sturzgefahr. Rutschige Böden, herumstehende Gegenstände oder unübersichtliche Räume sind häufige Unfallursachen.
Gesundheit: Mangelhafte Hygiene kann zu Infektionen und Krankheiten führen. Senioren mit geschwächtem Immunsystem sind besonders gefährdet.
Würde und Wohlbefinden: In einem sauberen, gepflegten Zuhause leben zu können, ist eine Frage der Würde. Viele ältere Menschen schämen sich für den Zustand ihrer Wohnung und ziehen sich sozial zurück.
Selbstständigkeit erhalten: Wer Unterstützung bei Aufgaben bekommt, die er nicht mehr allein bewältigen kann, behält seine Selbstständigkeit in anderen Bereichen länger.
Entlastung der Familie: Angehörige, die selbst berufstätig sind, können nicht immer einspringen. Eine professionelle Haushaltshilfe nimmt der Familie diese Last ab.
Die Lage in Deutschland:
Laut Statistischem Bundesamt leben rund 80 % aller Pflegebedürftigen zu Hause – viele davon allein oder mit nur eingeschränkter familiärer Unterstützung. Der Wunsch, in der eigenen Wohnung zu bleiben, ist bei deutschen Senioren besonders ausgeprägt: In Umfragen nennen über 90 % das eigene Zuhause als bevorzugten Wohnort, auch bei Pflegebedarf.
Alltagsengel 24 – professionelle Haushaltshilfe in Stuttgart und BöblingenAlltagsengel 24 ist ein nach § 45a SGB XI anerkannter Anbieter für Alltagsunterstützung und Betreuung. Das bedeutet: Die Leistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden – ohne dass Senioren oder ihre Familien Geld aus eigener Tasche zahlen müssen. Im Einzugsgebiet Stuttgart und Böblingen bieten wir professionelle, einfühlsame Haushaltshilfe für Senioren mit Pflegegrad an.

Welche Aufgaben übernimmt eine Haushaltshilfe für Senioren?

Eine professionelle Haushaltshilfe für Senioren ist viel mehr als jemand, der einmal die Woche saugt. Sie passt sich dem individuellen Bedarf des Seniors an, baut eine vertrauensvolle Beziehung auf und wird zu einer wichtigen Stütze im Alltag. Bei Alltagsengel 24 umfasst unsere Haushaltshilfe folgende Bereiche:Reinigung und Ordnung:
• Staubsaugen und Wischen aller Räume
• Badezimmer und Toilette reinigen
• Küche putzen – Herd, Arbeitsflächen, Spüle
• Staub wischen auf Möbeln und Fensterbänken
• Müll entsorgen und Mülltonnen rausstellen
• Ordnung halten und aufräumen
• Gelegentlich Fenster putzen
Wäsche und Kleidung:
• Wäsche waschen, trocknen, bügeln und zusammenlegen
• Kleidung einräumen und Schrank ordnen
• Bettwäsche wechseln und Betten beziehen
Einkaufen und Versorgung:
• Einkaufslisten schreiben (gemeinsam mit dem Senior)
• Einkaufen gehen – zu Fuß oder mit dem Auto
• Kühlschrank und Vorräte kontrollieren und auffüllen
• Haltbarkeit von Lebensmitteln überprüfen
Kochen und Mahlzeiten:
• Einfache Mahlzeiten zubereiten
• Frühstück und Mittagessen herrichten
• Auf Ernährungsvorlieben und Diätvorschriften eingehen
• Abwasch erledigen und Küche danach aufräumen
Organisation und Alltagsmanagement:
• Post sortieren und wichtige Briefe vorlesen
• Arzttermine oder Behördengänge koordinieren
• Medikamentenerinnerung (kein Verabreichen – das obliegt Pflegefachkräften)
• Begleitung zu Terminen außer Haus
Gesellschaft und Gespräch:
Eine oft unterschätzte Aufgabe der Haushaltshilfe ist die soziale Komponente. Viele Senioren leben allein und freuen sich auf das wöchentliche oder tägliche Gespräch mit ihrer Betreuungsperson. Diese menschliche Wärme ist genauso wichtig wie die praktische Unterstützung.
Was Haushaltshilfe bei Alltagsengel 24 NICHT umfasst:
Medizinische Pflegeleistungen (Wundversorgung, Medikamentengabe, Körperpflege als Pflegeleistung) gehören nicht zum Leistungsspektrum einer Haushaltshilfe. Diese Leistungen werden von zugelassenen Pflegediensten erbracht und sind separat finanziert.

Finanzierung über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat)

Die gute Nachricht für alle Senioren mit Pflegegrad: Haushaltshilfe ist finanzierbar – über den gesetzlichen Entlastungsbetrag von 131 €/Monat nach § 45b SGB XI. Dieser Betrag steht allen Personen mit Pflegegrad 1–5 zu und kann ausschließlich bei nach § 45a SGB XI anerkannten Anbietern wie Alltagsengel 24 eingesetzt werden.Die wichtigsten Fakten zum Entlastungsbetrag 2026:
Höhe: 131 €/Monat (= 1.572 €/Jahr)
Anspruchsberechtigte: Alle Pflegebedürftigen mit PG 1–5
Anbieter: Nur nach § 45a SGB XI anerkannte Anbieter
Ansparung: Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden
Maximalbetrag durch Ansparung: bis zu 2.358 €
Abrechnungsart: Alltagsengel 24 rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
Was finanziert der Entlastungsbetrag bei Alltagsengel 24?Der Entlastungsbetrag deckt alle Leistungen, die Alltagsengel 24 als anerkannter Anbieter erbringt – also auch Haushaltshilfe, sofern sie im Kontext von Betreuung und Alltagsunterstützung stattfindet. Das umfasst:
• Haushaltshilfe und Reinigung
• Einkaufsbegleitung
• Begleitung zu Terminen
• Alltagsbegleitung und Betreuung
Wie viele Stunden Haushaltshilfe bekommt man für 131 €/Monat?Bei unserem Stundensatz von 43,66 € ergibt sich:
• 131 € ÷ 43,66 € = rund 3 Stunden Haushaltshilfe pro Monat
Das reicht für eine regelmäßige Grundversorgung – z. B. eine Stunde alle zwei Wochen. Für umfangreichere Unterstützung kann der Entlastungsbetrag mit der 40%-Umwandlung kombiniert werden (siehe nächster Abschnitt).Wichtig: Kein Eigenanteil bei Alltagsengel 24Alltagsengel 24 rechnet den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse ab. Sie erhalten keine Rechnung und müssen nichts vorstrecken. Erst wenn das Monatsbudget erschöpft ist, entstehen Eigenkosten.Ansparung sinnvoll nutzen:Wer in einem Monat weniger Unterstützung benötigt, spart den Betrag automatisch an. Bis zu 18 Monate können akkumuliert werden (laufendes Jahr + bis 30. Juni des Folgejahres), was einen Gesamtbetrag von bis zu 2.358 € ermöglicht. Diesen Betrag kann man z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt für intensive Haushaltsunterstützung einsetzen.

40%-Umwandlung – zusätzliches Budget für mehr Haushaltshilfe

Neben dem Entlastungsbetrag gibt es eine weitere Finanzierungsquelle, die viele Familien nicht kennen: die 40%-Umwandlung nach § 45b Abs. 2 SGB XI. Sie erlaubt es Pflegebedürftigen mit PG 2–5, bis zu 40 % ihres Pflegesachleistungsbudgets für Leistungen bei anerkannten Anbietern wie Alltagsengel 24 einzusetzen – also auch für Haushaltshilfe.Die Umwandlungsbeträge für Haushaltshilfe 2026:
PflegegradSachleistungsbudgetBudget für Alltagsengel 24 (40%)
PG 2796 €318 €/Monat
PG 31.497 €599 €/Monat
PG 41.859 €744 €/Monat
PG 52.299 €920 €/Monat
Kombiniert mit dem Entlastungsbetrag:
Pflegegrad40%-Umwandlung+ Entlastungsbetrag= Gesamtbudget bei Alltagsengel 24
PG 2318 €131 €449 €/Monat
PG 3599 €131 €730 €/Monat
PG 4744 €131 €875 €/Monat
PG 5920 €131 €1.051 €/Monat
Wie viele Stunden Haushaltshilfe sind das?Bei 43,66 €/Stunde ergibt sich:
• PG 2: 449 € ÷ 43,66 € = 10,3 Stunden/Monat (ca. 2,5 Stunden/Woche)
• PG 3: 730 € ÷ 43,66 € = 16,7 Stunden/Monat (ca. 4 Stunden/Woche)
• PG 4: 875 € ÷ 43,66 € = 20 Stunden/Monat (ca. 5 Stunden/Woche)
• PG 5: 1.051 € ÷ 43,66 € = 24 Stunden/Monat (ca. 6 Stunden/Woche)
Was bedeutet das in der Praxis?Mit diesen Stundenzahlen ist eine umfassende wöchentliche Haushaltshilfe möglich – Reinigung, Einkaufen, Kochen, Wäsche, Begleitung. Das entspricht dem, was früher eine "Vollzeitstütze" war, jetzt aber über die Pflegekasse finanziert wird – ohne Eigenanteil.Einschränkung beachten:Die 40%-Umwandlung reduziert den Sachleistungsanspruch beim klassischen Pflegedienst um den umgewandelten Betrag. Wenn Sie also 318 € (PG 2) für Alltagsengel 24 nutzen, stehen dem Pflegedienst nur noch 478 € statt 796 € zur Verfügung. Das ist oft kein Problem – wenn der Pflegebedarf primär im Bereich Alltagsunterstützung liegt, ist die Umwandlung die bessere Wahl.

Haushaltshilfe über Krankenkasse §38 SGB V – eine weitere Option

Neben der Finanzierung über die Pflegeversicherung gibt es eine weitere Möglichkeit: die Haushaltshilfe über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach § 38 SGB V. Diese Option ist jedoch an spezifische Voraussetzungen geknüpft und ergänzt die pflegeversicherungsbasierten Leistungen.Was ist Haushaltshilfe nach § 38 SGB V?Die Krankenkasse übernimmt Haushaltshilfe, wenn:
1. Eine Krankenhausbehandlung oder eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme notwendig ist
2. Und die Weiterführung des Haushalts während dieser Zeit nicht möglich ist
3. Und ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt – oder eine pflegebedürftige Person, für die der Versicherte bislang gesorgt hat
Für Senioren besonders relevant:Die Variante "pflegebedürftige Person im Haushalt" ist für ältere Ehepaare interessant: Muss eine Person ins Krankenhaus, und lebt eine pflegebedürftige Person (mit anerkanntem Pflegegrad) im gleichen Haushalt, übernimmt die Krankenkasse Haushaltshilfe für den Krankenhausaufenthalt.Wie lange und wie viel?
  • Die GKV übernimmt die Haushaltshilfe für die Dauer der Erkrankung, die eine Weiterführung verhindert
  • Höchstdauer: in der Regel bis zu 4 Wochen (bei Kindern unter 12: bis 26 Wochen)
  • Eigenanteil: 10 % der Kosten, mindestens 5 €, maximal 10 € pro Tag
Kombination mit Pflegeversicherungsleistungen:Haushaltshilfe nach § 38 SGB V und Leistungen der Pflegeversicherung schließen sich nicht gegenseitig aus – sie sind für unterschiedliche Situationen gedacht und können ergänzend genutzt werden. In der Praxis: Während eines Krankenhausaufenthalts übernimmt die Krankenkasse, im Alltag die Pflegekasse.Antragstellung:Der Antrag auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V muss bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden – am besten vor oder unmittelbar bei Beginn der Krankenhausbehandlung. Alltagsengel 24 kann als zugelassener Anbieter sowohl nach § 45a SGB XI (Pflegekasse) als auch für Haushaltshilfe nach § 38 SGB V tätig werden – sprechen Sie uns einfach an.Unterschied zur Pflegeversicherungsleistung:
Kriterium§ 38 SGB V (Krankenkasse)§ 45b SGB XI (Pflegekasse)
VoraussetzungKrankenhausaufenthalt / ärztl. BehandlungPflegegrad anerkannt
DauerZeitlich begrenztDauerhaft monatlich
ZweckÜberbrückung einer AusnahmesituationDauerhafte Alltagsunterstützung
Eigenanteil5–10 €/Tag0 € (bei Alltagsengel 24)

Haushaltshilfe bei Demenz – besondere Anforderungen

Wenn ein Senior an Demenz erkrankt ist, verändert sich auch der Bedarf an Haushaltshilfe grundlegend. Es geht nicht mehr nur darum, praktische Aufgaben zu erledigen – die Betreuungsperson muss gleichzeitig einfühlsam, geduldig und fachkundig sein. Alltagsengel 24 verfügt über besondere Erfahrung in der Betreuung von Menschen mit Demenz.Besondere Herausforderungen bei Demenz:Orientierungslosigkeit und Sicherheit:
Demenzkranke Menschen können sich in ihrer eigenen Wohnung verlaufen oder Gefahren nicht mehr erkennen (offene Herdplatte, laufendes Wasser). Eine Haushaltshilfe mit Demenzkompetenz sorgt nicht nur für Ordnung, sondern auch für Sicherheit.
Veränderter Umgang mit Besitz:
Viele Menschen mit Demenz "verstecken" Gegenstände oder glauben, Dinge seien gestohlen worden. Eine erfahrene Betreuungsperson weiß, wie sie damit umgeht – ruhig, ohne Konfrontation.
Schwankende Tagesform:
Demenzkranke haben gute und schlechte Tage. An manchen Tagen ist Mitarbeit möglich, an anderen ist der Senior erschöpft oder unruhig. Flexibilität und Empathie sind gefragt.
Routinen sind entscheidend:
Menschen mit Demenz profitieren von stabilen Tagesstrukturen. Eine feste Haushaltshilfe, die immer zur gleichen Zeit kommt und immer ähnliche Aufgaben erledigt, schafft Vertrauen und Sicherheit.
Was Alltagsengel 24 bei Demenz anbietet:
• Sanfte Begleitung bei der Tagesstruktur (Aufstehen, Frühstück, Aktivitäten)
• Gemeinsames Erledigen kleiner Haushaltsaufgaben – Einbindung statt Übernahme
• Orientierungshilfen im Alltag (Kalender, Fotos, vertraute Gegenstände)
• Beaufsichtigung ohne Bevormundung
• Enge Abstimmung mit Angehörigen über die aktuelle Verfassung
• Einfühlsame Kommunikation – auch wenn Verständigung schwierig wird
Finanzierung der Demenzbetreuung:Die Kosten für Haushaltshilfe und Betreuung bei Demenz werden identisch finanziert wie bei anderen Pflegebedürftigkeiten:
• Entlastungsbetrag: 131 €/Monat
• 40%-Umwandlung: je nach Pflegegrad 318–920 €/Monat
• VP+KZP für zeitweise Entlastung: 3.539 €/Jahr
Zusätzlich gibt es bei Demenz oft erhöhte Pflegegrade – da kognitive Beeinträchtigungen in der Begutachtung stark gewichtet werden. Menschen mit schwerer Demenz erreichen oft PG 4 oder PG 5, was höhere Leistungsansprüche bedeutet.

Wie viele Stunden Haushaltshilfe bekomme ich?

Eine der häufigsten Fragen von Familien lautet: "Wie viele Stunden Haushaltshilfe kann ich über die Pflegekasse finanzieren?" Die Antwort hängt vom Pflegegrad und von der Kombination der genutzten Leistungen ab. Hier ist eine vollständige Übersicht.Nur Entlastungsbetrag (131 €/Monat, alle PG):
131 € ÷ 43,66 €/Std. = ca. 3 Stunden/Monat
Das reicht für eine Stunde alle zwei Wochen – eine Grundversorgung, aber keine umfassende Haushaltshilfe.
Entlastungsbetrag + 40%-Umwandlung (PG 2–5):
PflegegradGesamtbudget bei Alltagsengel 24Stunden/MonatStunden/Woche (ca.)
PG 2449 € (318 + 131)~10 Std.~2,5 Std.
PG 3730 € (599 + 131)~16,7 Std.~4 Std.
PG 4875 € (744 + 131)~20 Std.~5 Std.
PG 51.051 € (920 + 131)~24 Std.~6 Std.
Was ist in 4 Stunden Haushaltshilfe pro Woche (PG 3) drin?Ein typischer wöchentlicher Einsatz von 4 Stunden könnte so aussehen:
• 1. Stunde: Staubsaugen und Wischen aller Räume
• 2. Stunde: Badezimmer und Küche reinigen
• 3. Stunde: Einkaufen gehen, Lebensmittel einräumen
• 4. Stunde: Wäsche waschen, gemeinsames Mittagessen zubereiten, Gespräch
Alternativ können die Stunden auch auf mehrere kürzere Einsätze pro Woche aufgeteilt werden – je nach Bedarf und Wunsch des Seniors.Kann ich mehr Stunden bekommen?Ja – über den Eigenanteil. Wenn mehr Stunden benötigt werden, als das Budget erlaubt, können Sie zusätzliche Stunden privat zuzahlen. Alltagsengel 24 bietet auch rein privat bezahlte Stunden zum gleichen Stundensatz an.Tipp: VP+KZP-Puffer nutzenIn Wochen oder Monaten mit erhöhtem Bedarf (z. B. nach Krankheit oder Krankenhausaufenthalt) kann ergänzend der VP+KZP-Topf (3.539 €/Jahr) genutzt werden, um vorübergehend mehr Stunden zu finanzieren.Realistischer Wochenbedarf:Erfahrungsgemäß benötigen Senioren mit PG 2–3 etwa 3–6 Stunden Haushaltshilfe pro Woche, bei PG 4–5 eher 6–10 Stunden. Gerne erstellen wir für Sie eine individuelle Bedarfsanalyse – kostenlos und unverbindlich.

Darauf sollten Sie bei der Auswahl achten

Nicht jede Haushaltshilfe ist gleich. Wenn es um die Betreuung von Senioren geht – besonders bei Pflegebedarf oder Demenz – sind spezifische Qualitätsmerkmale entscheidend. Hier sind die wichtigsten Kriterien bei der Auswahl.1. Anerkennung nach § 45a SGB XIDas wichtigste formale Kriterium: Nur bei nach § 45a SGB XI anerkannten Anbietern kann der Entlastungsbetrag und die 40%-Umwandlung eingesetzt werden. Alltagsengel 24 ist anerkannt – fragen Sie jeden Anbieter nach seiner Anerkennungsurkunde.2. Direkte Abrechnung mit der PflegekasseSie sollten keine Rechnungen vorstrecken müssen. Ein seriöser Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Das schützt Sie vor Liquiditätsengpässen und unnötigem Verwaltungsaufwand.3. Kontinuität der BetreuungspersonWechselnde Gesichter sind für Senioren – besonders bei Demenz – belastend. Achten Sie darauf, dass Ihnen eine feste Ansprechperson bzw. Betreuerin zugewiesen wird, die den Senior kennt und versteht.4. Erfahrung mit Senioren und DemenzHaushaltshilfe für Senioren ist nicht dasselbe wie allgemeine Reinigungsarbeit. Die Betreuungsperson muss Geduld, Einfühlungsvermögen und Kenntnisse über alterstypische Erkrankungen mitbringen. Fragen Sie nach Qualifikationen und Erfahrungen.5. Flexibilität bei EinsatzzeitenDer Bedarf ändert sich. Ein guter Anbieter kann Einsatzzeiten anpassen, kurzfristig auf Veränderungen reagieren und in Notfällen Unterstützung organisieren.6. Transparente StundennachweiseSie sollten monatlich eine genaue Aufstellung der geleisteten Stunden und der abgerechneten Beträge erhalten – zur Kontrolle und zur eigenen Sicherheit.7. Persönliches ErstgesprächKein seriöser Anbieter beginnt mit der Betreuung, ohne die Situation vorher kennengelernt zu haben. Ein kostenloses Erstgespräch – zu Hause beim Senior – ist Standard bei Alltagsengel 24.8. Referenzen und BewertungenFragen Sie nach Referenzen anderer Kunden. Alltagsengel 24 ist in der Region Stuttgart und Böblingen bekannt und kann Ihnen auf Wunsch Erfahrungsberichte von langjährigen Kunden vermitteln.Red Flags – Warnsignale:
• Anbieter, die keine Anerkennungsurkunde nach § 45a SGB XI vorweisen können
• Keine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse angeboten
• Unklare Vertragsgestaltung oder versteckte Kosten
• Kein persönliches Erstgespräch vor Betreuungsbeginn
• Kein fester Ansprechpartner für Fragen und Probleme

FAQ Haushaltshilfe für Senioren

Kann ich Haushaltshilfe über die Pflegekasse finanzieren lassen?
Ja – wenn ein Pflegegrad anerkannt ist (PG 1–5), steht der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat zur Verfügung. Dieser kann ausschließlich bei nach § 45a SGB XI anerkannten Anbietern wie Alltagsengel 24 eingesetzt werden. Ab PG 2 kommt zusätzlich die 40%-Umwandlung (bis zu 920 €/Monat) hinzu. Alltagsengel 24 rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – für Sie entstehen keine Eigenkosten, solange das Budget reicht.
Was passiert, wenn ich keinen Pflegegrad habe?
Ohne Pflegegrad gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Haushaltshilfe über die Pflegekasse. Sie können Alltagsengel 24 in diesem Fall privat beauftragen. Wir empfehlen, gleichzeitig einen Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse zu stellen – viele Senioren haben Anspruch, haben aber noch keinen Antrag gestellt. Wir beraten Sie gern dabei.
Darf die Haushaltshilfe auch kochen und Einkäufe erledigen?
Ja. Bei Alltagsengel 24 umfasst die Haushaltshilfe auch Kochen, Einkaufen und weitere Alltagshilfen. Diese Leistungen werden als "Alltagsunterstützung" im Sinne von § 45a SGB XI anerkannt und können entsprechend abgerechnet werden. Wichtig: Es handelt sich nicht um medizinische Pflege – die wird von einem Pflegedienst erbracht.
Kann ich die Haushaltshilfe auch wöchentlich nutzen, statt monatlich einen großen Block?
Absolut. Die Einsatzzeiten sind flexibel – ob wöchentlich in kleinen Einheiten, zweimal wöchentlich oder einmal monatlich für einen größeren Block. Wir passen uns Ihrem Bedarf an. Das Budget wird monatlich abgerechnet, egal wie die Stunden verteilt sind.
Was passiert mit ungenutzten Entlastungsbetragsmonaten?
Nicht genutzte Entlastungsbetragsbeträge verfallen nicht sofort. Sie können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Wenn Sie also im ersten Halbjahr wenig Unterstützung benötigen, können Sie im zweiten Halbjahr mehr Stunden abrufen – bis zu einem Maximalwert von 2.358 €.
Ist Alltagsengel 24 auch am Wochenende verfügbar?
Ja, wir bieten Einsätze auch an Wochenenden und Feiertagen an – je nach Verfügbarkeit. Bitte sprechen Sie uns bei der Erstberatung auf Ihren genauen Bedarf an, damit wir die passende Planung erstellen können.

Haushaltshilfe bei Alltagsengel 24 in Stuttgart & Böblingen

Alltagsengel 24 ist Ihr verlässlicher Partner für professionelle Haushaltshilfe und Seniorenbetreuung im Raum Stuttgart und Böblingen. Als nach § 45a SGB XI anerkannter Anbieter können wir unsere Leistungen direkt über Ihre Pflegekasse abrechnen – für Sie entsteht kein Eigenanteil, solange das Budget ausreicht.Unser Leistungsversprechen:
• Feste Betreuungsperson – kein ständig wechselndes Personal
• Kostenlose Erstberatung und individuelle Bedarfsanalyse
• Direkte Abrechnung mit allen gesetzlichen Pflegekassen
• Einsätze in Stuttgart, Böblingen und Umgebung
• Erfahrung mit Senioren, Demenz und allen Pflegegraden
• Stundensatz: 43,66 €/Stunde (vollständig über Pflegekassenbudgets finanzierbar)
Wie viel Haushaltshilfe bekommen Sie ohne Eigenanteil?
Ihr PflegegradMonatliches BudgetStunden/MonatStunden/Woche
PG 1131 €~3 Std.~0,75 Std.
PG 2449 €~10 Std.~2,5 Std.
PG 3730 €~16,7 Std.~4 Std.
PG 4875 €~20 Std.~5 Std.
PG 51.051 €~24 Std.~6 Std.
*Berechnung: Entlastungsbetrag 131 € + 40%-Umwandlung (ab PG 2) ÷ 43,66 €/Std.*So einfach geht's:
1. Kostenlose Erstberatung: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir vereinbaren einen Termin bei Ihnen zu Hause.
2. Bedarfsanalyse: Wir ermitteln gemeinsam, welche Leistungen Sie benötigen und welches Budget zur Verfügung steht.
3. Anmeldung bei der Pflegekasse: Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und Genehmigung der Leistungen.
4. Betreuungsbeginn: Ihre feste Alltagsengel-Betreuerin beginnt – und rechnet direkt mit Ihrer Kasse ab.
Unser Einzugsgebiet:
Wir sind in Stuttgart (alle Stadtteile) sowie im Landkreis Böblingen (Böblingen, Sindelfingen, Herrenberg, Leonberg, Weil der Stadt und weiteren Gemeinden) tätig.
Rechtliche Grundlagen unserer Arbeit:
§ 45a SGB XI – Anerkennung als niedrigschwelliger Betreuungsdienst
§ 45b SGB XI – Entlastungsbetrag 131 €/Monat
• § 45b Abs. 2 SGB XI – 40%-Umwandlung von Sachleistungen
Sprechen Sie uns an – wir freuen uns darauf, Ihnen und Ihrer Familie zu helfen.

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Melanie Burkhardt – Examinierte Pflegefachkraft, Alltagsengel 24
Melanie Burkhardt
Melanie Burkhardt ist examinierte Pflegefachkraft mit über 5 Jahren praktischer Erfahrung in der ambulanten Pflege. Bei Alltagsengel 24 berät sie Familien an der Schnittstelle zwischen medizinischem Bedarf und der Kostenübernahme durch Kranken- und Pflegekassen.
Zuletzt aktualisiert: 8. März 2026
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