Ratgeber

Unterstützungsangebote im Alltag – Hilfe für Pflegebedürftige und Angehörige

Zuletzt aktualisiert am 8. März 2026
16 Min.

§45a SGB XI regelt die sogenannten Angebote zur Unterstützung im Alltag, die pflegebedürftigen Menschen helfen, ihren Alltag möglichst selbstständig zu bewältigen, und gleichzeitig pflegende Angehörige wirksam entlasten. D

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unterstützungsangebote im Alltag nach §45a SGB XI – niedrigschwellig & anerkannt
  • Anspruch ab Pflegegrad 1 – finanziert über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat)
  • Betreuung, Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe & Entlastung für Angehörige
  • Nur bei nach Landesrecht anerkannten Anbietern abrechenbar
Wichtiger Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegegesetzgebung. Konkrete Ansprüche und Beträge können je nach individueller Situation variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen oder Fachstellen.

Was sind Unterstützungsangebote im Alltag?

Unterstützungsangebote im Alltag sind niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote, die nach Landesrecht anerkannt sind. Sie wurden mit dem Pflegestärkungsgesetz II eingeführt und sind in §45a SGB XI gesetzlich verankert. Ihr zentrales Ziel: Pflegebedürftige Menschen sollen möglichst lange in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung leben können, während pflegende Angehörige spürbare Entlastung erfahren.Der Begriff "niedrigschwellig" bedeutet, dass diese Angebote ohne aufwändige Antragsverfahren oder ärztliche Verordnung in Anspruch genommen werden können. Es genügt ein anerkannter Pflegegrad – und die Wahl eines nach Landesrecht zugelassenen Anbieters.Die drei Säulen der Unterstützungsangebote nach §45a SGB XI:
  1. 1Betreuungsangebote – Alltagsbegleitung, Beschäftigung, kognitive Aktivierung, Spaziergänge und Gespräche
  2. 2Angebote zur Entlastung im Alltag – Haushaltshilfe, Einkaufsdienste, Begleitung zu Terminen, hauswirtschaftliche Versorgung
  3. 3Angebote zur Entlastung von Pflegepersonen – Gesprächskreise, Schulungen, Beratungsangebote, temporäre Übernahme der Betreuung
Diese drei Kategorien decken ein breites Spektrum an Unterstützung ab. Sie können einzeln oder kombiniert genutzt werden – je nach individuellem Bedarf. Entscheidend ist, dass der gewählte Anbieter eine gültige Anerkennung nach Landesrecht besitzt, denn nur dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten im Rahmen des Entlastungsbetrags.Abgrenzung zu Pflegesachleistungen:
Unterstützungsangebote im Alltag nach §45a SGB XI sind nicht zu verwechseln mit Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI. Pflegesachleistungen umfassen körperbezogene Pflegemaßnahmen (Waschen, Ankleiden, Medikamentengabe) und werden von ambulanten Pflegediensten erbracht. Unterstützungsangebote dagegen konzentrieren sich auf Betreuung, Begleitung und hauswirtschaftliche Entlastung – sie werden von anerkannten Betreuungsdiensten wie Alltagsengel 24 erbracht.

Welche konkreten Angebote gibt es?

Die Bandbreite der Unterstützungsangebote im Alltag ist groß. Welche Angebote konkret verfügbar sind, hängt vom jeweiligen Bundesland und den dort zugelassenen Anbietern ab. Einen umfassenden Überblick bietet der Online-Ratgeber Pflege des Bundesgesundheitsministeriums. Die folgenden Leistungen sind typisch:Betreuungsangebote:
- Alltagsbegleitung: Ein Alltagsbegleiter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause, begleitet sie bei Spaziergängen, führt Gespräche und sorgt für soziale Teilhabe. Besonders für alleinlebende Senioren ist diese Form der Betreuung wertvoll, da sie Vereinsamung vorbeugt.
- Beschäftigung und Aktivierung: Gemeinsames Kochen, Basteln, Gedächtnistraining, Vorlesen oder Gesellschaftsspiele – diese Aktivitäten fördern kognitive Fähigkeiten und sorgen für Abwechslung im Alltag.
- Betreuungsgruppen: In vielen Regionen gibt es Gruppenangebote für Menschen mit Demenz oder eingeschränkter Alltagskompetenz. Hier werden Betroffene stundenweise in kleinen Gruppen betreut, während Angehörige freie Zeit gewinnen.
- Einzelbetreuung bei Demenz: Speziell geschulte Betreuungskräfte kümmern sich um Menschen mit Demenz – mit Einfühlungsvermögen, Geduld und aktivierenden Methoden.
Entlastungsangebote im Alltag:
- Haushaltshilfe: Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen und bügeln, Fenster putzen, Küche sauber halten. Gerade für ältere Menschen, die körperlich eingeschränkt sind, ist eine regelmäßige Haushaltshilfe eine enorme Erleichterung.
- Einkaufsservice: Begleitung beim Einkauf oder Übernahme der Besorgungen. Der Einkauf wird individuell nach den Wünschen der pflegebedürftigen Person erledigt.
- Begleitung zu Terminen: Arztbesuche, Behördengänge, Friseurtermine – viele pflegebedürftige Menschen benötigen Unterstützung bei der Mobilität und fühlen sich sicherer mit Begleitung.
- Mahlzeitenzubereitung: Kochen, Aufwärmen von Speisen oder Unterstützung bei der Essensplanung, damit eine ausgewogene Ernährung gewährleistet bleibt.
Entlastungsangebote für pflegende Angehörige:
- Beratungsangebote und Schulungen: Pflegekurse und individuelle Beratung helfen Angehörigen, die Pflege fachgerecht durchzuführen und eigene Grenzen zu erkennen.
- Gesprächskreise und Selbsthilfegruppen: Der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen kann emotional entlastend wirken und praktische Tipps liefern.
- Temporäre Betreuungsübernahme: Damit Angehörige eigene Termine wahrnehmen, sich erholen oder einfach Kraft tanken können, übernimmt ein Betreuungsdienst stundenweise die Versorgung.
Tipp: Kombinieren Sie verschiedene Angebote je nach Bedarf. Zum Beispiel Alltagsbegleitung an zwei Tagen und Haushaltshilfe an einem Tag pro Woche – so wird der Entlastungsbetrag optimal genutzt.

Wer hat Anspruch auf Unterstützungsangebote?

Der Anspruch auf Unterstützungsangebote im Alltag nach §45a SGB XI ist klar geregelt:Grundvoraussetzung: Anerkannter Pflegegrad
Alle pflegebedürftigen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 haben Anspruch auf Unterstützungsangebote im Alltag. Es spielt keine Rolle, ob die pflegebedürftige Person zu Hause, bei Angehörigen oder in einer betreuten Wohnform lebt – entscheidend ist der anerkannte Pflegegrad.
Anspruch nach Pflegegrad im Überblick:
PflegegradEntlastungsbetrag/MonatAnspruch auf §45a-Angebote
Pflegegrad 1131 €Ja – einzige regelmäßige Sachleistung
Pflegegrad 2131 €Ja – ergänzend zu Pflegegeld/Sachleistungen
Pflegegrad 3131 €Ja – ergänzend zu Pflegegeld/Sachleistungen
Pflegegrad 4131 €Ja – ergänzend zu Pflegegeld/Sachleistungen
Pflegegrad 5131 €Ja – ergänzend zu Pflegegeld/Sachleistungen
Besonderheit bei Pflegegrad 1:
Menschen mit Pflegegrad 1 haben einen besonders großen Nutzen von den Unterstützungsangeboten nach §45a. Der Grund: Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich ist damit die einzige regelmäßige Leistung, die für Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung eingesetzt werden kann. Umso wichtiger ist es, diesen Betrag konsequent zu nutzen.
Kein gesonderter Antrag erforderlich:
Der Entlastungsbetrag, über den die Unterstützungsangebote finanziert werden, muss in der Regel nicht separat beantragt werden. Er steht automatisch mit dem anerkannten Pflegegrad zur Verfügung. Sie nehmen einfach die Leistungen bei einem anerkannten Anbieter in Anspruch und rechnen über die Pflegekasse ab.
Wichtig: Der Anspruch besteht nur bei häuslicher Pflege. Wer vollstationär in einem Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag und somit auch nicht auf die Finanzierung von Unterstützungsangeboten im Alltag nach §45a.

Finanzierung: Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI

Die Finanzierung der Unterstützungsangebote im Alltag erfolgt in erster Linie über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. Dieser beträgt 131 Euro monatlich und steht allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5) zu.Wichtige Fakten zum Entlastungsbetrag:
- Höhe: 131 € pro Monat, unabhängig vom Pflegegrad
- Ansparbar: Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden
- Maximales Ansparpotenzial: Bis zu 2.358 € (18 Monate × 131 €)
- Zweckgebunden: Der Betrag darf nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote verwendet werden
- Kein Eigenanteil bei Direktabrechnung: Bei der Direktabrechnung über einen anerkannten Betreuungsdienst zahlen Sie keinen Eigenanteil bis zur monatlichen Höchstgrenze
Zwei Wege der Abrechnung:
  1. 1Kostenerstattung: Sie bezahlen die Leistung zunächst selbst und reichen die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein. Diese erstattet den Betrag bis maximal 131 € monatlich. Nachteil: Sie müssen in Vorleistung gehen und sich um die Einreichung kümmern.
  1. 1Direktabrechnung: Der anerkannte Betreuungsdienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts aus eigener Tasche – der gesamte bürokratische Aufwand entfällt. Alltagsengel 24 bietet diese Direktabrechnung an.
Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit der Direktabrechnung. So stellen Sie sicher, dass keine Fristen versäumt werden und Sie den vollen Entlastungsbetrag ausschöpfen.
Kombination mit anderen Leistungen:
Ab Pflegegrad 2 können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 40 % Ihrer Pflegesachleistungen in den Entlastungsbetrag umwidmen (sogenannte Umwidmung nach §45a Abs. 4 SGB XI). Dadurch stehen Ihnen zusätzliche Mittel für Unterstützungsangebote im Alltag zur Verfügung. Lassen Sie sich hierzu individuell beraten, da die Umwidmung Auswirkungen auf andere Pflegeleistungen haben kann.
Achtung – Verfall beachten: Nicht in Anspruch genommene Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres unwiderruflich. Wer den Entlastungsbetrag über längere Zeit nicht nutzt, verschenkt bares Geld. Planen Sie daher frühzeitig, wie Sie Ihr Budget einsetzen möchten.

Anerkennung nach Landesrecht – worauf Sie achten müssen

Damit die Pflegekasse die Kosten für Unterstützungsangebote im Alltag übernimmt, muss der Anbieter nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sein. Diese Anerkennung ist die zentrale Voraussetzung – ohne sie gibt es keine Kostenerstattung.Was bedeutet die Anerkennung?
Jedes Bundesland hat eigene Verordnungen und Voraussetzungen für die Anerkennung von Anbietern nach §45a SGB XI. In der Regel müssen Anbieter folgende Kriterien erfüllen:
  • Qualifikation des Personals: Betreuungskräfte müssen eine Schulung nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes absolviert haben. Typischerweise umfasst diese mindestens 40 Stunden Basisqualifikation.
  • Konzept und Leistungsbeschreibung: Der Anbieter muss ein Betreuungskonzept vorlegen, das die Art und den Umfang der Leistungen beschreibt.
  • Versicherungsschutz: Eine ausreichende Haftpflichtversicherung muss nachgewiesen werden.
  • Regelmäßige Fortbildung: Die Betreuungskräfte müssen sich kontinuierlich weiterbilden.
  • Dokumentation und Qualitätssicherung: Der Anbieter muss die erbrachten Leistungen dokumentieren und Qualitätsstandards einhalten.
Wie erkennen Sie einen seriösen Anbieter?Achten Sie auf folgende Merkmale:
- Der Anbieter kann eine gültige Anerkennungsnummer vorweisen
- Es gibt einen schriftlichen Betreuungsvertrag mit transparenter Preisgestaltung
- Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse (Direktabrechnung)
- Betreuungskräfte sind geschult und werden regelmäßig fortgebildet
- Der Anbieter berät Sie umfassend zu Ihren Ansprüchen
Info: Alltagsengel 24 ist ein nach Landesrecht anerkannter Betreuungsdienst. Unsere Betreuungskräfte sind qualifiziert, regelmäßig geschult und arbeiten nach einem festen Betreuungskonzept. Die Anerkennung garantiert Ihnen, dass die Pflegekasse die Kosten zuverlässig übernimmt.
Nicht anerkannte Anbieter – das Risiko:
Wer Leistungen von nicht anerkannten Anbietern in Anspruch nimmt, bleibt auf den Kosten sitzen. Die Pflegekasse lehnt die Erstattung in diesem Fall ab. Achten Sie daher immer darauf, die Anerkennung vor Beginn der Leistung zu prüfen.

Unterstützungsangebote bei Demenz

Für Menschen mit Demenz sind Unterstützungsangebote im Alltag besonders wichtig. Die fortschreitende Erkrankung führt dazu, dass Betroffene zunehmend auf Hilfe im Alltag angewiesen sind – gleichzeitig steigt die Belastung der pflegenden Angehörigen enorm.Warum sind Unterstützungsangebote bei Demenz so wertvoll?
  • Kognitive Aktivierung: Regelmäßige Beschäftigung und Gespräche können den Verlauf der Demenz positiv beeinflussen und den kognitiven Abbau verlangsamen.
  • Tagesstruktur: Eine feste Tagesstruktur mit wiederkehrenden Aktivitäten gibt Menschen mit Demenz Sicherheit und Orientierung.
  • Soziale Teilhabe: Isolation und Rückzug sind häufige Folgen einer Demenz. Alltagsbegleiter sorgen für regelmäßige soziale Kontakte.
  • Entlastung der Angehörigen: Die Pflege eines demenzkranken Menschen ist körperlich und emotional extrem belastend. Stundenweise Betreuung durch einen Betreuungsdienst verschafft dringend benötigte Pausen.
Typische Unterstützungsangebote bei Demenz:
  1. 1Einzelbetreuung zu Hause – Eine geschulte Betreuungskraft besucht die Person zu Hause, führt Gespräche, macht Spaziergänge, spielt Gesellschaftsspiele oder liest vor. Die vertraute Umgebung gibt Sicherheit.
  2. 2Betreuungsgruppen – In kleinen Gruppen (meist 6–8 Personen) werden Menschen mit Demenz stundenweise betreut. Dort wird gemeinsam gesungen, gebastelt, Gymnastik gemacht oder Erinnerungen ausgetauscht.
  3. 3Aktivierende Betreuung – Gezielte Übungen zur Gedächtnisaktivierung, Bewegungsübungen und kreative Angebote, die individuell auf den Krankheitsverlauf abgestimmt werden.
  4. 4Entlastung durch Haushaltshilfe – Wenn die pflegebedürftige Person den Haushalt nicht mehr selbst führen kann, übernimmt eine Haushaltshilfe Reinigung, Wäsche und Einkäufe.
Tipp: Beginnen Sie frühzeitig mit der Nutzung von Unterstützungsangeboten – idealerweise schon bei einer leichten Demenz. So gewöhnt sich die betroffene Person an die Betreuungskraft, und der Übergang fällt leichter. Viele Familien warten zu lange und nehmen Hilfe erst in Anspruch, wenn die Belastung bereits sehr hoch ist.

Unterstützungsangebote im Alltag vs. andere Pflegeleistungen

Im Sozialgesetzbuch XI gibt es verschiedene Leistungen, die sich teilweise überschneiden. Die folgende Übersicht zeigt, wie sich Unterstützungsangebote im Alltag nach §45a von anderen Pflegeleistungen unterscheiden:
LeistungGesetzliche GrundlageWer erbringt sie?Finanzierung
Unterstützungsangebote im Alltag§45a SGB XIAnerkannte BetreuungsdiensteEntlastungsbetrag §45b (131 €/Monat)
Pflegesachleistungen§36 SGB XIAmbulante PflegediensteJe nach Pflegegrad (796–2.299 €/Monat)
Pflegegeld§37 SGB XIPflegebedürftiger selbst / AngehörigeJe nach Pflegegrad (347–990 €/Monat)
Verhinderungspflege§42a SGB XIBeliebig (auch Privatpersonen)Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 €/Jahr (§42a SGB XI)
Kurzzeitpflege§42 SGB XIStationäre Pflegeeinrichtungen(enthalten im gemeinsamen Budget §42a)
Können Sie mehrere Leistungen gleichzeitig nutzen?
Ja! Unterstützungsangebote im Alltag können problemlos mit anderen Pflegeleistungen kombiniert werden. Der Entlastungsbetrag steht zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen zur Verfügung. Sinnvolle Kombinationen sind zum Beispiel:
  • Pflegegeld + Entlastungsbetrag: Sie pflegen Ihren Angehörigen selbst und nutzen den Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe oder stundenweise Alltagsbegleitung.
  • Pflegesachleistungen + Entlastungsbetrag: Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die Körperpflege, während ein Betreuungsdienst wie Alltagsengel 24 die hauswirtschaftliche Versorgung und Alltagsbegleitung abdeckt.
  • Verhinderungspflege + Entlastungsbetrag: Wenn der pflegende Angehörige im Urlaub ist, greift die Verhinderungspflege – ergänzend dazu läuft der Entlastungsbetrag für die reguläre Alltagsunterstützung weiter.
Info: Die Kombination verschiedener Leistungen ist der Schlüssel zu einer umfassenden Versorgung. Lassen Sie sich beraten, welche Leistungen Sie optimal kombinieren können.

So finden Sie den richtigen Anbieter

Die Wahl des richtigen Anbieters für Unterstützungsangebote im Alltag ist entscheidend für die Qualität der Betreuung und eine reibungslose Abrechnung. Hier sind die wichtigsten Kriterien, die Sie beachten sollten:1. Anerkennung prüfen
Stellen Sie sicher, dass der Anbieter eine gültige Anerkennung nach Landesrecht besitzt. Fragen Sie nach der Anerkennungsnummer und prüfen Sie, ob diese aktuell ist. Nur bei anerkannten Anbietern übernimmt die Pflegekasse die Kosten.
2. Leistungsspektrum vergleichen
Nicht jeder Anbieter bietet das gesamte Spektrum an Unterstützungsangeboten. Klären Sie vorab, ob die benötigten Leistungen (z. B. Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Demenzbetreuung) angeboten werden.
3. Transparente Preisgestaltung
Seriöse Anbieter kommunizieren ihre Preise offen. Fragen Sie nach dem Stundensatz und ob die Abrechnung über den Entlastungsbetrag abgedeckt ist. Bei Alltagsengel 24 beträgt der Stundensatz 43,66 € – dies entspricht genau drei Stunden pro Monat bei vollem Entlastungsbetrag.
4. Direktabrechnung
Bevorzugen Sie Anbieter, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Das erspart Ihnen den bürokratischen Aufwand der Kostenerstattung. Alltagsengel 24 rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie zahlen keinen Eigenanteil bis zur Höhe des Entlastungsbetrags.
5. Persönliches Kennenlernen
Ein guter Betreuungsdienst bietet ein unverbindliches Erstgespräch an. Dabei lernen Sie die Betreuungskraft kennen, besprechen die individuellen Bedürfnisse und vereinbaren den Leistungsumfang.
6. Qualifikation der Betreuungskräfte
Erkundigen Sie sich nach der Ausbildung und Fortbildung der Betreuungskräfte. Geschultes Personal macht einen spürbaren Unterschied in der Qualität der Betreuung.
7. Flexibilität und Erreichbarkeit
Im Alltag ändern sich Bedürfnisse. Ein guter Anbieter ist flexibel bei der Termingestaltung und gut erreichbar bei Fragen oder Änderungswünschen.

Häufige Fehler bei Unterstützungsangeboten vermeiden

Bei der Nutzung von Unterstützungsangeboten im Alltag passieren immer wieder die gleichen Fehler. Wer sie kennt, kann sie leicht vermeiden:Fehler 1: Den Entlastungsbetrag gar nicht nutzen
Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wissen nicht, dass ihnen 131 Euro monatlich zustehen – oder nutzen den Betrag nicht, weil sie den Aufwand scheuen. Dabei ist die Inanspruchnahme gerade bei der Direktabrechnung unkompliziert. Nicht genutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres.
Fehler 2: Nicht anerkannte Anbieter beauftragen
Wer Leistungen von nicht anerkannten Anbietern in Anspruch nimmt, erhält keine Erstattung von der Pflegekasse. Prüfen Sie immer vorab, ob der Anbieter eine gültige Anerkennung nach Landesrecht hat.
Fehler 3: Fristen versäumen
Der Entlastungsbetrag kann angespart werden – aber nur bis zum 30. Juni des Folgejahres. Danach verfallen die Beträge unwiderruflich. Planen Sie die Nutzung rechtzeitig.
Fehler 4: Unvollständige Dokumentation
Bei der Kostenerstattung müssen alle Belege vollständig sein: Rechnung mit Anerkennungsnummer, Leistungsnachweis mit Datum, Dauer und Unterschrift. Fehlende Unterlagen führen zur Ablehnung durch die Pflegekasse.
Fehler 5: Umwidmungsmöglichkeit nicht kennen
Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Unterstützungsangebote umgewidmet werden. Viele Pflegebedürftige wissen das nicht und verschenken dadurch zusätzliches Budget.
Fehler 6: Zu spät mit der Betreuung beginnen
Viele Familien warten, bis die Belastung unerträglich wird. Dabei ist es sinnvoller, frühzeitig Unterstützung einzuholen – sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die pflegenden Angehörigen.
Wichtig: Lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten. Ein guter Betreuungsdienst wie Alltagsengel 24 hilft Ihnen, alle Ansprüche auszuschöpfen und typische Fehler zu vermeiden.

Schritt für Schritt: So nutzen Sie Unterstützungsangebote

Die Nutzung von Unterstützungsangeboten im Alltag ist einfacher als viele denken. Folgen Sie dieser Anleitung:Schritt 1: Pflegegrad sicherstellen
Um Unterstützungsangebote über den Entlastungsbetrag zu finanzieren, benötigen Sie einen anerkannten Pflegegrad (1–5). Falls noch kein Pflegegrad vorhanden ist, stellen Sie zunächst einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Der Medizinische Dienst (MD) wird dann den Pflegebedarf begutachten.
Schritt 2: Bedarf analysieren
Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Angehörigen, welche Unterstützung am dringendsten benötigt wird. Geht es primär um Haushaltshilfe? Um Alltagsbegleitung und soziale Kontakte? Um Entlastung der pflegenden Person? Diese Analyse hilft bei der Wahl des passenden Angebots.
Schritt 3: Anerkannten Anbieter wählen
Suchen Sie einen nach Landesrecht anerkannten Betreuungsdienst in Ihrer Region. Achten Sie auf die Kriterien, die wir im Abschnitt "So finden Sie den richtigen Anbieter" beschrieben haben.
Schritt 4: Erstgespräch vereinbaren
Ein unverbindliches Erstgespräch gibt Ihnen die Möglichkeit, den Anbieter kennenzulernen, Fragen zu stellen und den Leistungsumfang zu besprechen. Bei Alltagsengel 24 ist dieses Erstgespräch kostenlos.
Schritt 5: Betreuungsvertrag abschließen
Nach dem Erstgespräch wird ein Betreuungsvertrag geschlossen, der die vereinbarten Leistungen, Termine und Preise festhält. Lesen Sie den Vertrag sorgfältig durch und achten Sie auf Kündigungsfristen.
Schritt 6: Leistungen in Anspruch nehmen
Nach Vertragsabschluss beginnt die regelmäßige Betreuung. Die Betreuungskraft kommt zu den vereinbarten Terminen und erbringt die festgelegten Leistungen.
Schritt 7: Abrechnung
Bei der Direktabrechnung kümmert sich der Betreuungsdienst um die Kommunikation mit der Pflegekasse. Sie erhalten lediglich eine Kopie der Abrechnung. Bei der Kostenerstattung reichen Sie die Rechnungen selbst bei der Pflegekasse ein.
Tipp: Beginnen Sie mit einem kleineren Leistungsumfang und steigern Sie bei Bedarf. So können Sie in Ruhe testen, ob die Betreuungskraft und der Anbieter zu Ihnen passen.

Häufige Fragen zu Unterstützungsangeboten im Alltag

Was ist der Unterschied zwischen Unterstützungsangeboten und Pflegesachleistungen?
Unterstützungsangebote im Alltag nach §45a SGB XI umfassen hauswirtschaftliche Hilfe, Alltagsbegleitung und Betreuungsangebote. Sie werden über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) finanziert. Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI umfassen hingegen körperbezogene Pflegemaßnahmen (Waschen, Ankleiden, Medikamentengabe) und werden von ambulanten Pflegediensten erbracht. Beide Leistungen können kombiniert werden.

Brauche ich einen bestimmten Pflegegrad für Unterstützungsangebote?
Ja – Sie benötigen einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5). Bereits ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der volle Entlastungsbetrag von 131 €/Monat für Unterstützungsangebote zu. Eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig.

Kann ich mehrere verschiedene Unterstützungsangebote gleichzeitig nutzen?
Ja. Sie können verschiedene anerkannte Angebote kombinieren – zum Beispiel wöchentliche Haushaltshilfe, monatliche Begleitung zum Arzt und stundenweise Alltagsbegleitung. Solange die Gesamtkosten den monatlichen Entlastungsbetrag (131 €) nicht übersteigen, entstehen keine privaten Kosten.

Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht vollständig nutze?
Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen und abgerechnet werden. Das maximale Ansparpotenzial beträgt 2.358 € (18 Monate × 131 €). Nach dem 30. Juni verfallen nicht abgerechnete Beträge endgültig.

Wie erkenne ich einen nach §45a SGB XI anerkannten Anbieter?
Fragen Sie direkt nach der Anerkennungsnummer nach §45a SGB XI. Anerkannte Anbieter müssen diese auf Anfrage vorlegen. Alternativ erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse oder dem zuständigen Landesamt, welche Anbieter in Ihrer Region anerkannt sind.

Kann Alltagsengel 24 direkt mit meiner Pflegekasse abrechnen?
Ja. Als anerkannter Betreuungsdienst nach §45a SGB XI bieten wir die Direktabrechnung an. Das bedeutet: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen und haben keinen Papierkram. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse.

Wie Alltagsengel 24 Sie unterstützt

Alltagsengel 24 ist ein nach Landesrecht anerkannter Betreuungsdienst, der Unterstützungsangebote im Alltag nach §45a SGB XI anbietet. Wir verstehen, dass jede Pflegesituation individuell ist – deshalb passen wir unsere Leistungen an Ihre Bedürfnisse an.Unsere Leistungen im Überblick:
- Alltagsbegleitung: Spaziergänge, Gespräche, Vorlesen, gemeinsame Aktivitäten – unsere Alltagsbegleiter schenken Zeit und Aufmerksamkeit.
- Haushaltshilfe: Reinigung, Wäsche, Einkäufe, Kochen – wir sorgen für ein sauberes und ordentliches Zuhause.
- Betreuung bei Demenz: Geschulte Betreuungskräfte mit Erfahrung in der Demenzbetreuung, die einfühlsam und professionell arbeiten.
- Begleitung zu Terminen: Arztbesuche, Behördengänge, Friseur – wir begleiten sicher und zuverlässig.
Warum Alltagsengel 24?
- Anerkannter Betreuungsdienst: Unsere Anerkennung nach Landesrecht garantiert, dass die Pflegekasse die Kosten übernimmt.
- Direktabrechnung: Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – kein Eigenanteil, kein Papierkram für Sie.
- Stundensatz 43,66 €: Transparent und fair. Bei 131 € Entlastungsbetrag erhalten Sie rund 3 Stunden Betreuung pro Monat – ohne eigene Zuzahlung.
- Kostenlose Erstberatung: Wir beraten Sie unverbindlich zu Ihren Ansprüchen und finden gemeinsam die passende Lösung.
- Qualifiziertes Personal: Unsere Betreuungskräfte sind geschult, fortgebildet und bringen Einfühlungsvermögen mit.
- Flexible Termingestaltung: Wir passen uns an Ihren Alltag an – ob vormittags, nachmittags oder am Wochenende.
So starten Sie mit Alltagsengel 24:
1. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – kostenlos und unverbindlich.
2. Wir vereinbaren ein Erstgespräch bei Ihnen zu Hause.
3. Gemeinsam besprechen wir Ihren Bedarf und planen die Betreuung.
4. Wir übernehmen die Direktabrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
5. Die Betreuung beginnt – zuverlässig und ohne bürokratischen Aufwand.

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Melanie Burkhardt – Examinierte Pflegefachkraft, Alltagsengel 24
Melanie Burkhardt
Melanie Burkhardt ist examinierte Pflegefachkraft mit über 5 Jahren praktischer Erfahrung in der ambulanten Pflege. Bei Alltagsengel 24 berät sie Familien an der Schnittstelle zwischen medizinischem Bedarf und der Kostenübernahme durch Kranken- und Pflegekassen.
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