Ratgeber

Alltagsbegleitung & Betreuung – Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige

5. Jan. 2026
6 Min.

Alltagsbegleitung ist mehr als nur Hilfe – sie bedeutet menschliche Zuwendung, Struktur im Alltag und Entlastung für pflegende Angehörige. **Für kassenfähige Leistungen entstehen Ihnen in der Regel keine privaten Kosten** – viele unserer Alltagsbegl

Wichtiger Hinweis

Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegegesetzgebung. Konkrete Ansprüche und Beträge können je nach individueller Situation variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen oder Fachstellen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Alltagsbegleitung ist mehr als nur Hilfe – sie bedeutet menschliche Zuwendung, Struktur im Alltag und Entlastung für pflegende Angehörige
  • **Für kassenfähige Leistungen entstehen Ihnen in der Regel keine privaten Kosten** – viele unserer Alltagsbegleitungs-Leistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden
  • Selbstzahlung ist nur nötig, wenn Sie Leistungen über die Kassenbudgets hinaus wünschen
  • Menschen mit Pflegebedarf, insbesondere bei Demenz oder altersbedingten Einschränkungen, profitieren von regelmäßiger Begleitung und Betreuung

Was ist Alltagsbegleitung?

Alltagsbegleitung bezeichnet die stundenweise Betreuung und Begleitung von Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung Unterstützung im täglichen Leben benötigen. Sie umfasst:
  • Gesellschaft leisten: Gespräche führen, zuhören, gemeinsam Zeit verbringen
  • Aktivierung: Gedächtnistraining, Spiele, kreative Beschäftigung
  • Begleitung bei Aktivitäten: Spaziergänge, Einkäufe, Arztbesuche
  • Strukturierung des Alltags: Feste Termine, Rituale, Orientierung geben
  • Entlastung der Angehörigen: Pflegende können Auszeiten nehmen
Alltagsbegleitung ist keine Pflege im medizinischen Sinne. Sie ergänzt die Pflege und richtet sich auf die sozialen und emotionalen Bedürfnisse der betreuten Person.

Für wen ist Alltagsbegleitung geeignet?

Alltagsbegleitung richtet sich an verschiedene Personengruppen:Menschen mit Demenz
Bei Demenz ist regelmäßige Betreuung besonders wichtig. Die Alltagsbegleitung bietet:
• Orientierung durch feste Strukturen und bekannte Gesichter
• Biografiearbeit und Erinnerungspflege
• Begleitung bei Unruhe oder Ängsten
• Entlastung der Angehörigen, die oft rund um die Uhr im Einsatz sind
Alleinstehende Senioren
Ältere Menschen, die allein leben, leiden häufig unter Einsamkeit. Alltagsbegleitung bietet:
• Regelmäßige soziale Kontakte
• Unterstützung bei Besorgungen und Terminen
• Sicherheit durch regelmäßige Besuche
Menschen nach Krankheit oder Operation
In der Genesungsphase kann Alltagsbegleitung helfen:
• Bei der Wiederaufnahme alltäglicher Aktivitäten
• Als Motivationshilfe bei der Rehabilitation
• Als Brücke zurück in den normalen Alltag
Pflegende Angehörige
Auch Angehörige profitieren direkt von der Alltagsbegleitung:
• Sie können eigene Termine wahrnehmen
• Sie erhalten Auszeiten zur Erholung
• Die psychische Belastung wird reduziert

Alltagsbegleitung bei Demenz

Die Betreuung von Menschen mit Demenz erfordert besonderes Einfühlungsvermögen und Fachwissen. Unsere Alltagsbegleitung bei Demenz umfasst:Validation und wertschätzende Kommunikation
Wir begegnen Menschen mit Demenz in ihrer Welt, ohne zu korrigieren oder zu konfrontieren. Das schafft Vertrauen und reduziert Stress.
Biografiearbeit
Wir nutzen persönliche Erinnerungen, Fotos und vertraute Gegenstände, um positive Gefühle zu wecken und die Identität zu stärken.
Aktivierende Betreuung
Angepasste Aktivitäten halten geistig und körperlich fit:
• Singen bekannter Lieder
• Einfache Bewegungsübungen
• Malen oder Basteln
• Gemeinsames Kochen oder Backen
Entlastung bei herausforderndem Verhalten
Bei Unruhe, Weglauftendenzen oder nächtlicher Aktivität bieten wir verlässliche Begleitung und entlasten so die Angehörigen.
Je früher die Alltagsbegleitung beginnt, desto besser kann sich der demenzerkrankte Mensch an die Betreuungsperson gewöhnen. Frühzeitig eingeführte Strukturen geben langfristig Sicherheit.

Entlastung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige leisten Enormes – oft über viele Jahre und rund um die Uhr. Die Alltagsbegleitung bietet ihnen dringend benötigte Entlastung:Zeit für sich selbst
Während der Betreuungsstunden können Angehörige:
• Eigene Arzttermine wahrnehmen
• Einkäufe und Erledigungen machen
• Freunde treffen oder Hobbys nachgehen
• Einfach zur Ruhe kommen
Psychische Entlastung
Das Wissen, dass die pflegebedürftige Person gut versorgt ist, reduziert Stress und schlechtes Gewissen. Regelmäßige Auszeiten beugen Burnout vor.
Professionelle Unterstützung
Unsere Alltagsbegleiter sind geschult und bringen frische Perspektiven ein. Sie können:
• Veränderungen im Zustand frühzeitig bemerken
• Tipps für den Umgang im Alltag geben
• Als Gesprächspartner für Angehörige dienen
Entlastung zu suchen ist kein Zeichen von Schwäche – im Gegenteil: Nur wer auf sich selbst achtet, kann langfristig für andere sorgen.

Aktivierende Betreuung – mehr als Zeitvertreib

Aktivierende Betreuung fördert gezielt die verbliebenen Fähigkeiten und verhindert, dass Kompetenzen schneller verloren gehen als nötig:Kognitive Aktivierung
• Gedächtnisspiele und Rätsel
• Vorlesen und Gespräche über das Gelesene
• Erinnerungsarbeit mit Fotos und Musik
Körperliche Aktivierung
• Spaziergänge in angepasstem Tempo
• Einfache Gymnastikübungen
• Gartenarbeit oder Haushaltstätigkeiten (soweit möglich)
Soziale Aktivierung
• Begleitung zu Veranstaltungen
• Gemeinsame Besuche bei Freunden oder Verwandten
• Teilnahme an Gruppenangeboten
Kreative Aktivierung
• Malen, Zeichnen, Basteln
• Handarbeiten
• Musizieren oder Singen
Das Ziel: Die betreute Person soll so lange wie möglich aktiv und selbstständig bleiben. Kleine Erfolgserlebnisse stärken das Selbstwertgefühl und die Lebensqualität.

Finanzierung über den Entlastungsbetrag

Die gute Nachricht: Für kassenfähige Alltagsbegleitung entstehen Ihnen in der Regel keine privaten Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie gehen nicht in Vorleistung.Der Entlastungsbetrag
• 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade (1-5)
• Zweckgebunden für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag
• Nicht genutzte Beträge können ins nächste Halbjahr übertragen werden
Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten bei Pflegegrad 2-5
40%-Umwandlung: Bis zu 40% des ungenutzten Pflegesachleistungsbudgets können für Alltagsbegleitung verwendet werden
Verhinderungspflege: Bei Ausfall der Hauptpflegeperson können bis zu 1.612 Euro jährlich für Ersatzbetreuung genutzt werden (erweiterbar auf 2.418 Euro)
Bei Pflegegrad 1
Menschen mit Pflegegrad 1 haben ausschließlich Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Die 40%-Umwandlung und Verhinderungspflege stehen ihnen nicht zur Verfügung.
So funktioniert die Abrechnung:
1. Sie nehmen Alltagsbegleitung bei einem anerkannten Anbieter (wie Alltagsengel 24) in Anspruch
2. Der Anbieter rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab
3. Sie zahlen nur eventuelle Mehrkosten, die über Ihr Budget hinausgehen
Selbstzahlung nur auf Wunsch: Nur wenn Sie Leistungen über die Kassenbudgets hinaus wünschen, fallen private Kosten an. Abrechnung und Kostenübernahme abhängig von Anspruch, Budget und regionaler Anerkennung.

Ablauf der Alltagsbegleitung bei Alltagsengel 24

So beginnt die Zusammenarbeit mit uns:Schritt 1: Kostenlose Erstberatung
Wir kommen zu Ihnen nach Hause oder beraten Sie telefonisch. Dabei klären wir:
• Welche Unterstützung wird benötigt?
• Welcher zeitliche Umfang ist sinnvoll?
• Welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen?
Schritt 2: Kennenlernen
Wir stellen Ihnen eine passende Alltagsbegleiterin oder einen Alltagsbegleiter vor. Die Chemie muss stimmen – deshalb legen wir großen Wert auf die persönliche Passung.
Schritt 3: Einsatzplanung
Gemeinsam legen wir fest:
• Feste Betreuungstage und -zeiten
• Schwerpunkte der Betreuung
• Besondere Wünsche und Bedürfnisse
Schritt 4: Regelmäßige Betreuung
Ihre Alltagsbegleitung kommt zu den vereinbarten Zeiten. Sie baut eine vertrauensvolle Beziehung auf und passt die Aktivitäten an den jeweiligen Tagesverlauf an.
Schritt 5: Abrechnung
Wir übernehmen die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Sie erhalten von uns nur eine Rechnung über eventuelle Eigenanteile.

Häufige Fragen zur Alltagsbegleitung

Wie oft sollte Alltagsbegleitung stattfinden?
Das hängt vom Bedarf ab. Manche Menschen benötigen tägliche Begleitung, andere sind mit 2-3 Terminen pro Woche gut versorgt. Wir beraten Sie individuell.
Kann ich den Alltagsbegleiter wechseln, wenn es nicht passt?
Ja, selbstverständlich. Die persönliche Beziehung ist entscheidend. Wenn die Chemie nicht stimmt, finden wir eine andere Lösung.
Ist Alltagsbegleitung auch am Wochenende möglich?
Ja, wir bieten auch Betreuung am Wochenende und an Feiertagen an – nach vorheriger Absprache.
Kann die Alltagsbegleitung auch nachts kommen?
Stundenweise Nachtbetreuung ist möglich, z.B. bei nächtlicher Unruhe oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Übernimmt die Alltagsbegleitung auch Pflegetätigkeiten?
Alltagsbegleitung ist keine Pflege im medizinischen Sinne. Körperpflege oder medizinische Maßnahmen gehören nicht dazu. Dafür gibt es ambulante Pflegedienste.
Was kostet Alltagsbegleitung?
Die Kosten werden in der Regel über den Entlastungsbetrag gedeckt. Mehrkosten können je nach Umfang und Finanzierungssituation entstehen. Wir beraten Sie transparent.

Wie Alltagsengel 24 Sie unterstützt

Alltagsengel 24 ist ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag in Stuttgart und im Landkreis Böblingen:
  • Erfahrene Alltagsbegleiter: Unsere Mitarbeiter sind geschult und bringen Einfühlungsvermögen mit
  • Regionale Nähe: Wir kennen die Region und sind schnell vor Ort
  • Flexible Einsatzzeiten: Von wenigen Stunden bis zur täglichen Begleitung
  • Direktabrechnung: Wir rechnen mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie gehen nicht in Vorleistung
  • Kombination mit Haushaltshilfe: Bei Bedarf übernehmen wir auch Aufgaben im Haushalt
  • Persönliche Beratung: Wir klären Ihre Ansprüche und helfen bei der Finanzierung
Wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Angehörigen kennenzulernen.

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Zuletzt aktualisiert: 5. Januar 2026
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