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Entlastung für pflegende Angehörige – Angebote und Finanzierung

Zuletzt aktualisiert am 8. März 2026
15 Min.

Pflege ist Liebe – aber auch harte Arbeit. Pflegende Angehörige geben oft alles, bis sie selbst am Limit sind. Die gute N

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Pflege ist Liebe – aber auch harte Arbeit
  • Pflegende Angehörige geben oft alles, bis sie selbst am Limit sind
  • Die gute Nachricht: Für kassenfähige Entlastungsangebote entstehen Ihnen in der Regel keine privaten Kosten – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab
  • Hier erfahren Sie, welche Unterstützung Ihnen zusteht und wie Sie sie nutzen können
Wichtiger Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegegesetzgebung. Konkrete Ansprüche und Beträge können je nach individueller Situation variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen oder Fachstellen.

Entlastung für pflegende Angehörige – warum sie überlebenswichtig ist

Wer einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause betreut, übernimmt eine der anspruchsvollsten Aufgaben, die das Leben bereithält. Pflegende Angehörige sind rund um die Uhr erreichbar, organisieren Arzttermine, verabreichen Medikamente, helfen bei der Körperpflege und stehen emotional zur Verfügung – oft über Jahre oder Jahrzehnte hinweg. Dass dabei die eigenen Bedürfnisse auf der Strecke bleiben, ist keine Schwäche, sondern eine mathematische Gewissheit: Wer dauerhaft mehr gibt als er zurückbekommt, erschöpft sich.Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. In Deutschland werden rund 5,6 Millionen Pflegebedürftige gezählt. Davon werden etwa 80 Prozent zu Hause versorgt – und der Großteil dieser häuslichen Pflege liegt in den Händen von Familienangehörigen: Ehepartner, Töchter, Söhne, Schwiegertöchter. Viele von ihnen haben dabei ihren Beruf reduziert oder ganz aufgegeben, soziale Kontakte zurückgeschraubt und ihr eigenes Wohlbefinden hintenangestellt.Entlastung ist keine Selbstverständlichkeit – sie muss aktiv gestaltet werden. Das deutsche Pflegesystem stellt seit der Pflegereform 2015 und den Folgeänderungen erhebliche finanzielle Mittel bereit, um pflegende Angehörige zu unterstützen. Doch viele dieser Leistungen werden nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen – aus Unwissenheit, aus Schuldgefühlen ("Ich kann meinen Vater doch nicht einfach abgeben") oder aus bürokratischer Überforderung.Dieses Informationsangebot richtet sich an alle, die selbst pflegen oder die Pflege eines Angehörigen organisieren. Es zeigt, welche Leistungen 2026 tatsächlich zur Verfügung stehen, wie man sie kombiniert und warum Entlastung nicht Aufgabe bedeutet – sondern Fürsorge für sich selbst und damit langfristige Sicherung der Pflegequalität.Alltagsengel 24 aus Stuttgart/Böblingen ist als anerkannter Betreuungsdienst nach §45a SGB XI Ihr konkreter Ansprechpartner vor Ort – für Entlastungsbesuche, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Belastungssituation pflegender Angehöriger in Deutschland 2026

Die Belastung pflegender Angehöriger ist in Deutschland gut erforscht und die Ergebnisse sind besorgniserregend. Studien zeigen, dass pflegende Angehörige im Vergleich zur Normalbevölkerung deutlich häufiger unter Depressionen, Angststörungen, Schlafproblemen und körperlichen Beschwerden leiden.Durchschnittliche Pflegezeit: Pflegende Angehörige wenden täglich zwischen 4 und 8 Stunden für Pflegetätigkeiten auf – und das ohne Urlaub, ohne Wochenende, ohne Krankentage. Viele berichten, dass sie seit Jahren keinen einzigen freien Tag hatten.Wirtschaftliche Folgen: Wer Pflege und Beruf kombiniert, verliert oft erhebliche Einkommensanteile. Teilzeit, Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz oder ganz aufgegebene Stellen bedeuten weniger Rentenansprüche, weniger Ersparnisse und eine schlechtere finanzielle Absicherung im Alter.Soziale Isolation: Freundschaften und Hobbys werden systematisch reduziert. Viele pflegende Angehörige berichten, dass ihr soziales Netz nach wenigen Jahren der Pflege kaum noch existiert – was die psychische Belastung weiter verstärkt.Geschlechterungleichheit: Trotz aller gesellschaftlichen Veränderungen wird Pflege noch immer überwiegend von Frauen geleistet. Töchter und Schwiegertöchter tragen den Löwenanteil der Pflegearbeit – mit allen entsprechenden beruflichen und finanziellen Konsequenzen.Was hilft? Studien belegen eindeutig: Regelmäßige Auszeiten und professionelle Unterstützung verbessern nicht nur das Wohlbefinden der pflegenden Person, sondern auch die Qualität der Pflege selbst. Ein ausgeruhter, emotional stabiler Mensch pflegt besser als jemand, der am Rande seiner Kräfte agiert.Die rechtliche Grundlage für Entlastung schafft das SGB XI mit verschiedenen Leistungsarten, die gezielt zur Entlastung pflegender Angehöriger eingesetzt werden können. Wer diese Leistungen kennt und nutzt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch die zu pflegende Person vor den Folgen einer erschöpften Pflegeperson.

Entlastungsbetrag §45b – Basis-Entlastung für alle Pflegegrade

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist die wichtigste und flexibelste Entlastungsleistung für pflegende Angehörige. Er steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu – also auch jenen, die noch keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen haben.Die aktuellen Beträge 2026:
131 € pro Monat für anerkannte Entlastungsleistungen
1.572 € pro Jahr als Gesamtbudget
• Ansparbar bis zum 30. Juni des Folgejahres – maximal 2.358 € kumuliert nutzbar
Wofür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden?Der Entlastungsbetrag deckt ausschließlich Leistungen von anerkannten Betreuungsdiensten nach §45a SGB XI oder zugelassenen Pflegeeinrichtungen ab. Er kann verwendet werden für:
  • Stundenweise Betreuung zu Hause (Gesellschaft leisten, Vorlesen, Spazierengehen)
  • Begleitung zu Ärzten, Behörden oder sozialen Veranstaltungen
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung durch einen anerkannten Dienst
  • Tagespflege und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege (als Ergänzung zum KZP-Budget)
Was der Entlastungsbetrag NICHT abdeckt:
• Leistungen von nicht anerkannten Privatpersonen oder informellen Helfern
• Direkte Zahlungen an die Pflegeperson selbst
• Medizinische Behandlungen oder Hilfsmittel
Praktische Nutzung: Beauftragen Sie einen anerkannten Betreuungsdienst wie Alltagsengel 24, der direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnet. Sie müssen nichts vorstrecken – der Dienst stellt die Rechnung direkt der Pflegekasse. Bei Alltagsengel 24 beträgt der Stundensatz 43,66 €, sodass der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € für knapp 3 Stunden professionelle Betreuung reicht.Ansparregelung nutzen: Wenn Sie den Entlastungsbetrag in einem Monat nicht vollständig verbrauchen, verfällt er nicht sofort. Er kann bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und dann auf einmal für eine größere Leistung genutzt werden – zum Beispiel für eine Urlaubsvertretung oder eine intensive Betreuungsphase nach einem Krankenhausaufenthalt.
Stellen Sie frühzeitig sicher, dass Ihre Pflegekasse den Anbieter als anerkannt akzeptiert. Alltagsengel 24 verfügt über eine offizielle Anerkennungsnummer nach §45a SGB XI und ist in der Liste der zugelassenen Anbieter der zuständigen Behörden in Baden-Württemberg geführt.

Verhinderungspflege – Urlaub und Auszeiten ohne Schuldgefühle

Die Verhinderungspflege ist die Leistung, die pflegenden Angehörigen echte Erholungspausen ermöglicht – wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist, weil sie krank ist, Urlaub macht oder aus anderen Gründen ausfällt.Rechtliche Grundlage: §39 SGB XI – seit der Reform zum 01.07.2025 in Verbindung mit §42a als gemeinsamer Jahresbetrag.Der neue gemeinsame Jahresbetrag §42a seit 01.07.2025:
Ab dem 1. Juli 2025 gilt ein revolutionärer Wandel: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Es gibt keine strikte Trennung mehr zwischen VP- und KZP-Budget – Sie können das Geld flexibel aufteilen, ganz nach Ihrem Bedarf.
Voraussetzungen für Verhinderungspflege:
• Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
Keine Vorpflegezeit mehr erforderlich seit 01.07.2025 – Sie können VP sofort ab Pflegegraderteilung beantragen
• Die Pflegeperson ist vorübergehend verhindert (Urlaub, Krankheit, Fortbildung, berufliche Verpflichtung)
Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?*Option 1: Professioneller Pflegedienst oder Betreuungsdienst*
Der günstigste und unkomplizierteste Weg – der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, der gesamte Betrag von bis zu 3.539 € steht zur Verfügung.
*Option 2: Nahestehende Person (nicht im gleichen Haushalt lebend)*
Verwandte oder Bekannte können die Verhinderungspflege übernehmen, erhalten aber maximal das ortsübliche Pflegegeld (max. 1,5x des jeweiligen Pflegegeldsatzes).
Praktische Szenarien:
Urlaubsvertretung (2 Wochen): Sie fahren in den Urlaub, Alltagsengel 24 übernimmt täglich mehrere Stunden Betreuung – finanziert aus dem VP-Budget.
Krankenhausaufenthalt der Pflegeperson: Plötzlicher Ausfall – Alltagsengel 24 springt ein, direkte Abrechnung mit der Pflegekasse.
Berufliche Verpflichtung: Mehrtägige Dienstreise oder Fortbildung – keine Schuldgefühle, die Versorgung ist gesichert.
Kombinationsmöglichkeit mit Kurzzeitpflege: Da VP und KZP seit 01.07.2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag teilen, können Sie flexibel entscheiden: Mal stationäre Kurzzeitpflege, mal häusliche Verhinderungspflege – der Gesamtbetrag von 3.539 € steht für beides zur Verfügung.
Stellen Sie den Antrag auf Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen – oder zumindest gleichzeitig. Rückwirkende Genehmigungen sind möglich, aber nicht garantiert.

40%-Umwandlung – mehr Budget für regelmäßige Entlastung

Die 40%-Umwandlung ist ein oft übersehenes Instrument, das zusätzliches Budget für die häusliche Betreuung erschließt. Sie ermöglicht es, bis zu 40% der Pflegesachleistungen in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umzuwandeln – und zwar zusätzlich zum regulären Entlastungsbetrag.Was bedeutet Umwandlung?
Wenn Sie als Pflegebedürftiger Anspruch auf Pflegesachleistungen haben (ab PG2), aber nicht den vollen Betrag für einen Pflegedienst benötigen, können Sie bis zu 40% des Sachleistungsbetrags für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen – zum Beispiel für Alltagsengel 24.
Die Beträge 2026 (40% des Sachleistungsanspruchs):
PflegegradSachleistung gesamt40%-Umwandlungsbetrag
PG 2796 €318 €/Monat
PG 31.497 €599 €/Monat
PG 41.859 €744 €/Monat
PG 52.299 €920 €/Monat
Wichtige Voraussetzung: Die Umwandlung setzt voraus, dass Sie den entsprechenden Teil der Pflegesachleistung tatsächlich nicht für einen Pflegedienst benötigen. Das restliche Sachleistungsbudget (60%) kann weiterhin für Pflegedienstleistungen verwendet werden.Kombination mit dem Entlastungsbetrag:
Der 40%-Umwandlungsbetrag kommt zusätzlich zum Entlastungsbetrag von 131 €/Monat. Im besten Fall haben Sie also:
• PG 3: 599 € (Umwandlung) + 131 € (Entlastungsbetrag) = 730 €/Monat für Betreuungsleistungen
• PG 4: 744 € (Umwandlung) + 131 € (Entlastungsbetrag) = 875 €/Monat für Betreuungsleistungen
• PG 5: 920 € (Umwandlung) + 131 € (Entlastungsbetrag) = 1.051 €/Monat für Betreuungsleistungen
Stundenkalkulation bei Alltagsengel 24 (Stundensatz 43,66 €):
• PG 3 mit Umwandlung + Entlastungsbetrag: 730 € ÷ 43,66 € = ca. 16,7 Stunden/Monat
• PG 4 mit Umwandlung + Entlastungsbetrag: 875 € ÷ 43,66 € = ca. 20 Stunden/Monat
• PG 5 mit Umwandlung + Entlastungsbetrag: 1.051 € ÷ 43,66 € = ca. 24 Stunden/Monat
Das sind 4–6 Stunden professionelle Betreuung pro Woche – genug, um die Pflegeperson wirklich zu entlasten.

Kurzzeitpflege als Entlastung – wenn zu Hause nichts mehr geht

Manchmal reicht stundenweise Unterstützung nicht aus. Nach einem Krankenhausaufenthalt, in einer besonders schwierigen Pflegephase oder wenn die Pflegeperson selbst erkrankt ist, kann stationäre Kurzzeitpflege die Lösung sein.Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege bedeutet vorübergehende vollstationäre Pflege in einer zugelassenen Einrichtung – für maximal 8 Wochen pro Jahr. Der Pflegebedürftige lebt während dieser Zeit im Pflegeheim, erhält dort alle notwendigen Leistungen und kehrt danach wieder nach Hause zurück.
Budget 2026 (gemeinsamer Jahresbetrag §42a):
Seit 01.07.2025 teilen sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Sie entscheiden selbst, wie viel davon für Kurzzeitpflege und wie viel für Verhinderungspflege verwendet wird.
Wann ist Kurzzeitpflege als Entlastung sinnvoll?*Szenario 1: Pflegeperson ist selbst erkrankt*
Wenn Sie als pflegender Angehöriger ins Krankenhaus müssen oder längerfristig erkrankt sind, sichert Kurzzeitpflege die Versorgung Ihres Angehörigen in einer professionellen Einrichtung.
*Szenario 2: Geplante Auszeiten*
Planen Sie zwei bis drei Wochen Urlaub? Kurzzeitpflege gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Angehöriger optimal versorgt ist – und Ihnen die Freiheit, wirklich abzuschalten.
*Szenario 3: Nach Krankenhausaufenthalt*
Nach einer Operation oder schweren Erkrankung benötigt der Pflegebedürftige intensive Nachbetreuung, die zu Hause nicht geleistet werden kann. Kurzzeitpflege überbrückt diese Phase.
Eigenanteil und Kosten:
Das KZP-Budget deckt nur die pflegebedingten Kosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst – durchschnittlich 30–60 € pro Tag. Für 4 Wochen KZP kommen so 840–1.680 € Eigenanteil zusammen.
Prüfen Sie, ob zusätzlich der Entlastungsbetrag für bestimmte Heimkostenleistungen eingesetzt werden kann – einige Einrichtungen akzeptieren auch den §45b-Betrag für Zusatzleistungen.
Alltagsengel 24 unterstützt bei der Überbrückung: Nach der Kurzzeitpflege – oder wenn die Kapazitäten der KZP ausgeschöpft sind – springen unsere Betreuungskräfte ein und sichern die häusliche Versorgung mit stundenweiser Unterstützung.

Pflegegeld und Kombileistungen optimal kombinieren

Das deutsche Pflegesystem bietet ein komplexes System von Leistungen, die sich auf unterschiedliche Weise kombinieren lassen. Wer die Kombinationsmöglichkeiten kennt, kann das verfügbare Budget deutlich optimieren.Die Grundleistungen 2026 im Überblick:
LeistungPG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld347 €599 €800 €990 €
Sachleistung796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag131 €131 €131 €131 €
Kombileistung (§38 SGB XI):
Wenn Sie sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Wenn Sie 50% der Sachleistungen verbrauchen, erhalten Sie 50% des Pflegegeldes.
Optimale Kombination für maximale Entlastung (Beispiel PG 3):
• Pflegegeld: 599 €/Monat (für informelle Hilfe durch Familienangehörige)
• Sachleistungen: 748,50 € (50% für Pflegedienst)
• Entlastungsbetrag: 131 € (für Alltagsengel 24)
Gesamtbudget: 1.478,50 €/Monat
Strategie "Entlastungsbetrag zuerst":
Nutzen Sie zunächst den Entlastungsbetrag vollständig aus, bevor Sie auf Pflegesachleistungen zugreifen. Der Entlastungsbetrag kann für Alltagsengel 24 genutzt werden, während die Pflegesachleistungen für körperbezogene Pflegedienstleistungen reserviert bleiben.
Pflegegeld als Anerkennung:
Viele pflegende Angehörige nehmen Pflegegeld, um die informelle Pflegearbeit zu honorieren. Das Pflegegeld kann an die pflegende Person weitergegeben werden als Aufwandsentschädigung.
Wichtige Kombinationsregeln:
• Entlastungsbetrag + Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege: alle gleichzeitig möglich
• Pflegegeld + Sachleistungen: Kombination möglich, aber Pflegegeld wird anteilig gekürzt
• Entlastungsbetrag + Sachleistungen: voll kombinierbar, keine gegenseitige Anrechnung
Beratung nutzen: Die Pflegekasse ist verpflichtet, Sie über alle Leistungen zu informieren. Nutzen Sie auch die kostenlose Pflegeberatung nach §7a SGB XI – entweder bei der Pflegekasse selbst, beim VdK, oder bei einem unabhängigen Pflegestützpunkt.

Psychische Gesundheit pflegender Angehöriger – Warnsignale kennen

Pflegearbeit ist emotional erschöpfend. Die Kombination aus körperlicher Belastung, emotionalem Stress, sozialer Isolation und finanziellen Sorgen kann langfristig zu ernsthaften psychischen Erkrankungen führen. Die frühzeitige Erkennung von Warnsignalen und die Nutzung von Entlastungsangeboten sind entscheidend.Warnsignale für drohenden Pflegeburnout:
  • Chronische Erschöpfung: Sie sind dauerhaft müde, auch nach Schlaf fühlen Sie sich nicht erholt.
  • Emotionale Taubheit: Sie können keine Freude mehr empfinden, reagieren weniger empathisch auf Ihren Angehörigen.
  • Reizbarkeit und Ungeduld: Kleinigkeiten bringen Sie aus der Fassung, Sie reagieren unverhältnismäßig stark.
  • Vernachlässigung eigener Bedürfnisse: Sie gehen nicht mehr zum Arzt, essen unregelmäßig, schlafen zu wenig.
  • Soziale Isolation: Sie haben kaum noch Kontakt zu Freunden und Familie außerhalb der Pflegesituation.
  • Negative Gedanken: Sie haben Gedanken wie "Ich wünschte, es wäre vorbei" oder "Ich kann nicht mehr."
  • Körperliche Beschwerden ohne organische Ursache: Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Magenprobleme.
Was tun bei Warnsignalen?*Sofortmaßnahme: Entlastung organisieren*
Beauftragen Sie sofort einen anerkannten Betreuungsdienst für regelmäßige Entlastungsbesuche. Auch wenn es sich "falsch" anfühlt – Ihre Gesundheit ist die Grundvoraussetzung für jede weitere Pflege.
*Mittelfristig: Gesprächspartner suchen*
Pflegekassen bieten kostenlose psychologische Beratung an. Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige (z.B. über die Deutsche Alzheimer Gesellschaft) bieten Austausch und Verständnis.
*Langfristig: Pflegesituation neu strukturieren*
Vielleicht ist es Zeit, mehr Leistungen in Anspruch zu nehmen, die Pflege auf mehrere Schultern zu verteilen oder über ergänzende stationäre Angebote nachzudenken.
Schuldgefühle überwinden:
Der häufigste Hinderungsgrund für die Nutzung von Entlastungsangeboten ist das Schuldgefühl: "Ich sollte das selbst schaffen." Doch professionelle Unterstützung bedeutet nicht Versagen – sie bedeutet Weitsicht. Ein ausgeruhter, gesunder Angehöriger ist die beste Grundlage für langfristig gute Pflege.
Ressourcen für pflegende Angehörige:
• Pflegestützpunkte (kostenlose Beratung)
• VdK Sozialverband: Beratung und Unterstützung
• Caritas und Diakonie: Gesprächsangebote und Selbsthilfegruppen
• Hotline Pflegende Angehörige: 0800 / 101 88 00 (kostenlos)

FAQ Entlastung für pflegende Angehörige

Kann ich den Entlastungsbetrag auch rückwirkend beantragen?
Ja, aber nur begrenzt. Der Entlastungsbetrag kann für Leistungen, die bereits erbracht wurden, rückwirkend für das laufende Kalenderjahr und bis zum 30. Juni des Folgejahres beantragt werden. Leistungen, die vor mehr als 18 Monaten erbracht wurden, können in der Regel nicht mehr erstattet werden. Bewahren Sie daher alle Rechnungen sorgfältig auf und reichen Sie diese zeitnah bei Ihrer Pflegekasse ein.
Muss ich den Entlastungsbetrag selbst vorstrecken?
Nein – wenn Sie einen anerkannten Betreuungsdienst wie Alltagsengel 24 beauftragen, der die Direktabrechnung mit der Pflegekasse anbietet. In diesem Fall müssen Sie keinen Cent vorstrecken: Der Dienst stellt die Rechnung direkt bei der Pflegekasse ein. Nur wenn Sie privat zahlen und sich die Kosten erstatten lassen möchten, müssen Sie in Vorleistung gehen.
Was passiert mit dem Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Das bedeutet: Haben Sie 2026 den Entlastungsbetrag nicht vollständig genutzt, können Sie die übrig gebliebenen Beträge bis zum 30. Juni 2027 noch einsetzen. Der maximale kumulierte Betrag beträgt 2.358 € (entspricht 18 Monatsbeiträgen).
Kann ich die Verhinderungspflege für einen Urlaub nutzen, obwohl ich gesund bin?
Ja, absolut. Die Verhinderungspflege kann genutzt werden, wann immer die Pflegeperson "verhindert" ist – und das schließt ausdrücklich Urlaub ein. Es gibt keine Verpflichtung, sich zu rechtfertigen. Ein Urlaub ist ein vollständig anerkannter Verhinderungsgrund. Planen Sie Ihren Urlaub frühzeitig, damit genug Zeit bleibt, die Verhinderungspflege zu organisieren und bei der Pflegekasse anzumelden.
Darf ich als pflegender Angehöriger selbst die Verhinderungspflege erbringen und dafür vergütet werden?
Im eigenen Haushalt lebende Personen (z.B. Ehepartner) können die Verhinderungspflege nicht erbringen. Verwandte oder Bekannte, die nicht im selben Haushalt leben, können Verhinderungspflege leisten, erhalten aber maximal den 1,5-fachen Betrag des jeweiligen Pflegegeldes. Professionelle Dienste können den vollen VP/KZP-Jahresbetrag von 3.539 € abrufen.
Ab welchem Pflegegrad kann ich Entlastungsleistungen beantragen?
Der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat steht ab Pflegegrad 1 zu – also dem niedrigsten Pflegegrad. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € gibt es ab Pflegegrad 2. Die 40%-Umwandlung aus Sachleistungen ist ebenfalls ab Pflegegrad 2 möglich.

So unterstützt Alltagsengel 24 Sie konkret

Alltagsengel 24 ist ein anerkannter Betreuungsdienst nach §45a SGB XI mit Sitz in Stuttgart und Landkreis Böblingen. Wir bieten pflegenden Angehörigen und Pflegebedürftigen konkrete, zuverlässige und bürokratiefreie Entlastung.Unsere Leistungen im Überblick:
  • Stundenweise Betreuung zu Hause: Gesellschaft, Vorlesen, Gespräche, gemeinsame Aktivitäten
  • Begleitung außer Haus: Arzttermine, Einkäufe, Spaziergänge, Behördengänge
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung: Einkaufen, Kochen, leichte Hausarbeit im Rahmen der Betreuung
  • Urlaubsvertretung (Verhinderungspflege): Zuverlässige Übernahme der Betreuung, wenn Sie eine Auszeit benötigen
  • Strukturierter Tagesablauf: Regelmäßige Termine geben Pflegebedürftigen Orientierung und Sicherheit
Direktabrechnung – kein Aufwand für Sie:
Alltagsengel 24 rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen keine Rechnungen einreichen, kein Geld vorstrecken und keinen Papierkram erledigen. Wir übernehmen die gesamte administrative Abwicklung.
So starten Sie:
1. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – kostenlose Erstberatung
2. Wir klären gemeinsam Ihren Bedarf und die verfügbaren Leistungen
3. Wir prüfen Ihren Entlastungsbetrag, die Umwandlungsmöglichkeiten und das VP-Budget
4. Ein Erstbesuch ohne Verpflichtung – lernen Sie unsere Betreuungskräfte kennen
5. Regelmäßige Betreuung mit direkter Abrechnung bei Ihrer Pflegekasse
Stundensatz 2026: 43,66 € – vollständig abrechenbar über Entlastungsbetrag, 40%-Umwandlung oder VP-Budget.Einzugsgebiet: Stuttgart (alle Stadtbezirke), Landkreis Böblingen (Böblingen, Sindelfingen, Leonberg, Herrenberg und Umgebung).Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen, die optimale Kombination der verfügbaren Pflegeleistungen zu finden und nehmen Ihnen den bürokratischen Aufwand ab.

Entlastung anfragen – kostenloses Beratungsgespräch

Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Entlastungsleistungen – wir helfen Ihnen dabei.

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Melanie Burkhardt – Examinierte Pflegefachkraft, Alltagsengel 24
Melanie Burkhardt
Melanie Burkhardt ist examinierte Pflegefachkraft mit über 5 Jahren praktischer Erfahrung in der ambulanten Pflege. Bei Alltagsengel 24 berät sie Familien an der Schnittstelle zwischen medizinischem Bedarf und der Kostenübernahme durch Kranken- und Pflegekassen.
Zuletzt aktualisiert: 8. März 2026
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