Was ist Direktabrechnung beim Entlastungsbetrag?
Sie bezahlen den Rechnungsbetrag zunächst selbst aus eigener Tasche, reichen die Rechnung danach bei Ihrer Pflegekasse ein und erhalten das Geld zurückerstattet. Diese Methode erfordert Vorleistung und organisatorischen Aufwand.2. Direktabrechnung (modernes Verfahren)
Der Betreuungsdienst rechnet die erbrachten Leistungen unmittelbar mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken, keine Formulare ausfüllen, keine Belege sammeln und keine Wartezeiten überbrücken. Der Dienstleister kümmert sich um alles – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen stimmen.Die Direktabrechnung ist in den vergangenen Jahren immer mehr zum Standard geworden, weil sie alle Beteiligten entlastet: die pflegebedürftige Person und ihre Angehörigen auf der einen Seite, und die Pflegekassen auf der anderen Seite, die strukturierte, maschinell lesbare Abrechnungsunterlagen erhalten.Rechtliche Grundlage: Die Möglichkeit der Direktabrechnung ergibt sich aus §45b SGB XI in Verbindung mit den Rahmenverträgen und Vergütungsvereinbarungen, die anerkannte Anbieter nach §45a SGB XI mit den Landesverbänden der Pflegekassen abschließen.Wer kann Direktabrechnung anbieten?
Nicht jeder Dienstleister darf direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Voraussetzung ist die behördliche Anerkennung nach §45a SGB XI. Alltagsengel 24 ist als anerkannter Anbieter von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Bereich Stuttgart/Böblingen zugelassen und unterhält aktive Abrechnungsbeziehungen mit allen gesetzlichen Pflegekassen.Für welche Leistungen gilt die Direktabrechnung?
Die Direktabrechnung gilt ausschließlich für Leistungen, die durch anerkannte Anbieter nach §45a SGB XI erbracht werden und dem gesetzlichen Zweck des §45b SGB XI entsprechen – also Betreuung, Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Unterstützung und ähnliche Entlastungsleistungen. Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI werden über einen eigenen, zugelassenen Pflegedienst abgerechnet und unterliegen anderen Regelungen.
Direktabrechnung vs. Kostenerstattung – ein detaillierter Vergleich
| Kriterium | Kostenerstattung | Direktabrechnung |
|---|---|---|
| Wer zahlt zuerst? | Die pflegebedürftige Person | Die Pflegekasse direkt an den Anbieter |
| Vorschuss nötig? | Ja – voller Rechnungsbetrag | Nein |
| Formularaufwand | Einreichung bei Pflegekasse nötig | Kein Formular für Versicherte |
| Wartezeit auf Erstattung | 2–6 Wochen | Entfällt |
| Risiko der Ablehnung | Nachträgliches Risiko | Wird vorab durch Anbieter geprüft |
| Dokumentation | Muss selbst archiviert werden | Übernimmt der Anbieter |
| Jährliche Frist (30.06.) | Muss selbst überwacht werden | Anbieter warnt proaktiv |
| Geeignet für | Flexible Einzelbuchungen | Regelmäßige, wiederkehrende Einsätze |
- Liquiditätsvorteil: Gerade ältere Menschen mit kleinerem Budget müssen keine Rechnungen von teils mehreren Hundert Euro überbrücken. Bei monatlichen Inanspruchnahmen von z. B. 8 Stunden × 43,66 € = 349,28 € wäre das ohne Direktabrechnung ein erheblicher Vorschuss.
- Zeitersparnis: Kein Ausfüllen von Erstattungsanträgen, kein Porto, kein Scannen, kein Nachfragen bei der Kasse. Für pflegende Angehörige, die ohnehin stark belastet sind, ist das eine spürbare Erleichterung.
- Fehlervermeidung: Der Betreuungsdienst kennt die exakten Anforderungen der Pflegekassen – Formvorschriften, Fristen, Pflichtangaben auf dem Leistungsnachweis. Fehlerquellen, die bei der Selbsteinreichung zu Ablehnung oder Rückfragen führen, werden von vornherein ausgeschlossen.
- Transparenz: Sie erhalten nach jedem Einsatz einen signierten Leistungsnachweis und können jederzeit nachvollziehen, welche Stunden in welchem Monat abgerechnet wurden und wie viel Budget noch verfügbar ist.
- Fristkontrolle: Der Entlastungsbetrag kann über bis zu 18 Monate angespart werden (Stichtag: 30.06. des Folgejahres, max. 2.358 €). Ein guter Anbieter wie Alltagsengel 24 informiert Sie aktiv über auslaufende Fristen.
- Erfordert eine unterzeichnete Abtretungserklärung.
- Nicht bei jedem Anbieter verfügbar (nur anerkannte §45a-Anbieter).
- Bei privaten Betreuungspersonen ohne Anerkennung ist ausschließlich Kostenerstattung möglich.
Wenn Sie gelegentlich einzelne Dienstleistungen bei verschiedenen kleinen Anbietern oder Privatpersonen in Anspruch nehmen, kann die Kostenerstattung flexibler sein. Für regelmäßige, planbare Betreuungseinsätze ist die Direktabrechnung jedoch klar überlegen.
Voraussetzungen für die Direktabrechnung
- Anerkannter Pflegegrad: Sie benötigen einen offiziell festgestellten Pflegegrad (PG1 bis PG5). Ohne Pflegegrad besteht kein Anspruch auf den §45b-Entlastungsbetrag und damit keine Basis für eine Direktabrechnung.
- Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Pflegekasse: Die Direktabrechnung erfolgt über die gesetzliche Pflegeversicherung. Privatversicherte haben in der Regel andere Verfahren – sprechen Sie im Zweifel direkt mit Ihrer privaten Pflegekasse.
- Verfügbares Budget: Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat. Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden. Das heißt: Zum Jahresanfang kann das kumulierte Budget bis zu 2.358 € betragen (12 Monate Vorjahr + 6 Monate laufendes Jahr). Direktabrechnung ist nur bis zur Höhe des verfügbaren Budgets möglich.
- Unterzeichnete Abtretungserklärung: Sie ermächtigen den Betreuungsdienst schriftlich, Ihren Erstattungsanspruch gegenüber der Pflegekasse geltend zu machen (mehr dazu im nächsten Abschnitt).
- Anerkennung nach §45a SGB XI: Der Anbieter muss durch die zuständige Landesbehörde (in Baden-Württemberg: Kommunalverband für Jugend und Soziales, KVJS, bzw. die Kreisbehörden) anerkannt sein. Diese Anerkennung setzt u. a. qualifiziertes Personal, ein Qualitätssicherungskonzept und die Einbindung in regionale Netzwerke voraus.
- Aktive Abrechnungsbeziehung mit der Pflegekasse: Der Anbieter muss bei der jeweiligen Pflegekasse des Versicherten registriert sein und ggf. einen Versorgungsvertrag oder eine Rahmenvereinbarung unterhalten.
- Vollständige Leistungsdokumentation: Jeder Einsatz muss lückenlos und formgerecht dokumentiert sein – Datum, Uhrzeit, Art der Tätigkeit, Dauer, Unterschrift der betreuten Person oder ihrer Vertretung.
- 1Pflegegrad bestätigt? → Bescheid der Pflegekasse vorlegen
- 2Budget geprüft? → Kontoauszug bei der Pflegekasse anfordern oder über Alltagsengel 24 einholen
- 3Anbieter anerkannt? → Alltagsengel 24 ist nach §45a SGB XI anerkannt ✓
- 4Abtretungserklärung unterzeichnet? → Wird beim Erstgespräch ausgefüllt
- 5Pflegekasse informiert? → Alltagsengel 24 informiert Ihre Kasse im Rahmen der Anmeldung
Schritt-für-Schritt: So läuft die Direktabrechnung ab
Sie nehmen Kontakt mit Alltagsengel 24 auf – telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir:
• Welchen Pflegegrad haben Sie?
• Welche Art der Unterstützung benötigen Sie?
• Wie viel Budget steht noch zur Verfügung?
• Wie oft und wann soll der Einsatz stattfinden?Schritt 2: Unterzeichnung der Abtretungserklärung
Bevor die erste Leistung erbracht wird, unterzeichnen Sie eine Abtretungserklärung. Damit übertragen Sie Ihren Erstattungsanspruch gegenüber der Pflegekasse auf Alltagsengel 24. Diese Erklärung ist einfach und klar formuliert – wir erklären Ihnen jeden Punkt.Schritt 3: Anmeldung bei der Pflegekasse
Alltagsengel 24 meldet die geplanten Leistungen bei Ihrer Pflegekasse an. Je nach Kasse erfolgt dies durch Übermittlung der Abtretungserklärung und eines Leistungsangebots.Schritt 4: Durchführung der Einsätze
Unsere Betreuungskräfte erscheinen pünktlich zum vereinbarten Termin und erbringen die vereinbarten Leistungen – z. B. Begleitung, hauswirtschaftliche Hilfe, Vorlesen, Spazierengehen, Einkaufen.Schritt 5: Leistungsnachweis unterzeichnen
Nach jedem Einsatz – oder je nach Vereinbarung einmal monatlich für alle Einsätze – unterzeichnen Sie (oder Ihre Bevollmächtigte/Ihr Bevollmächtigter) den Leistungsnachweis. Dieser bestätigt die tatsächlich erbrachten Leistungen und bildet die Grundlage für die Abrechnung.Schritt 6: Rechnungsstellung durch Alltagsengel 24
Wir erstellen die Rechnung an Ihre Pflegekasse – mit allen Pflichtangaben: Versicherungsnummer, Leistungszeitraum, Art der Leistung, Stundenanzahl, Stundensatz (43,66 €), Gesamtbetrag. Die Rechnung wird elektronisch oder postalisch übermittelt.Schritt 7: Zahlung durch die Pflegekasse
Die Pflegekasse prüft die Unterlagen und überweist den Betrag direkt an Alltagsengel 24 – in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.Schritt 8: Abrechnung und Transparenz
Sie erhalten von uns eine Übersicht über die abgerechneten Stunden und das verbleibende Budget. So behalten Sie stets die Kontrolle.Was passiert, wenn das Budget nicht reicht?
Falls der Rechnungsbetrag das verfügbare §45b-Budget übersteigt, informieren wir Sie vorab. Sie können dann entscheiden: Zahlen Sie den Differenzbetrag selbst? Oder reduzieren wir den Leistungsumfang, um im Budget zu bleiben?Wichtig: Monatliche vs. quartalsmäßige Abrechnung
Einige Pflegekassen bevorzugen monatliche Abrechnung, andere akzeptieren auch quartalsweise Sammelrechnungen. Alltagsengel 24 richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Kasse.
Abtretungserklärung – was Sie wissen müssen
Nicht Ihr Pflegegeld oder Ihre Krankenversicherungsleistungen – sondern ausschließlich Ihr Anspruch auf Erstattung des §45b-Entlastungsbetrags für die konkret vereinbarten Leistungen von Alltagsengel 24. Die Abtretung ist also leistungsbezogen und beschränkt.Ist die Abtretungserklärung bindend?
Ja, innerhalb des vereinbarten Rahmens. Sie können jedoch:
• die Abtretung für zukünftige Leistungen jederzeit widerrufen,
• den Umfang der Leistungen anpassen,
• den Vertrag mit Alltagsengel 24 entsprechend der vereinbarten Kündigungsfristen beenden.Was muss die Abtretungserklärung enthalten?
- 1Name und Anschrift der pflegebedürftigen Person
- 2Versicherungsnummer bei der Pflegekasse
- 3Name und Anschrift des Betreuungsdienstleisters
- 4Beschreibung der abgetretenen Leistungen
- 5Zeitlicher Geltungsbereich
- 6Datum und rechtsverbindliche Unterschrift
- 7Ggf. Unterschrift einer bevollmächtigten Person (z. B. bei Betreuung)
Grundsätzlich nein – wenn der Dienstleister anerkannt ist und die formellen Anforderungen erfüllt sind, muss die Pflegekasse die Direktabrechnung akzeptieren. Einzelne Kassen hatten in der Vergangenheit eigene Formulare bevorzugt; inzwischen haben sich die Verfahren weitgehend standardisiert.Schutz vor Missbrauch:
Die Abtretungserklärung berechtigt den Anbieter nur zur Einziehung der tatsächlich erbrachten und dokumentierten Leistungen. Eine Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen wäre Betrug und wird durch den Leistungsnachweis (Unterschrift der betreuten Person) wirksam verhindert.Bei rechtlicher Betreuung oder Vorsorgevollmacht:
Wenn eine Person nicht mehr selbst unterschreiben kann, übernimmt die gesetzlich bestellte Betreuerin oder der Bevollmächtigte aus der Vorsorgevollmacht die Unterzeichnung. Alltagsengel 24 ist vertraut mit solchen Situationen und begleitet Sie sorgfältig.Aufbewahrung:
Bewahren Sie eine Kopie der Abtretungserklärung auf. Alltagsengel 24 führt ebenfalls eine Kopie in der Leistungsakte.
Leistungsnachweis – Dokumentation und Bedeutung
Ein Leistungsnachweis ist ein Dokument, das alle erbrachten Betreuungsleistungen innerhalb eines Abrechnungszeitraums lückenlos auflistet:
• Datum und Uhrzeit jedes Einsatzes
• Dauer (in Stunden und Minuten)
• Art der erbrachten Leistung (z. B. "Begleitung und Vorlesen", "Begleitung zu Arzttermin", "Hauswirtschaftliche Unterstützung")
• Name der Betreuungskraft
• Unterschrift der betreuten Person oder ihrer VertretungWarum ist der Leistungsnachweis so wichtig?
- Für die Pflegekasse: Ohne Leistungsnachweis keine Zahlung. Die Kasse darf nur erstattten, was nachgewiesen erbracht wurde. Das ergibt sich aus dem Grundsatz der zweckgebundenen Verwendung des §45b-Entlastungsbetrags.
- Für Sie als Versicherte/r: Der Leistungsnachweis schützt Sie davor, für Leistungen zu zahlen, die nicht erbracht wurden. Er ist Ihr Nachweis gegenüber der Pflegekasse.
- Für den Betreuungsdienst: Er ist Grundlage der Rechnungsstellung und schützt vor unbegründeten Rückforderungen.
Alltagsengel 24 legt Ihnen den Leistungsnachweis in der Regel einmal monatlich vor – am Ende des Abrechnungsmonats oder zu Beginn des Folgemonats. Bei sehr sporadischen Einsätzen kann auch eine einsatzbezogene Unterzeichnung vereinbart werden. Die Unterschrift erfolgt handschriftlich auf dem Papierdokument oder – sofern von Ihrer Pflegekasse akzeptiert – digital.Aufbewahrungspflicht:
Sie sollten Kopien Ihrer Leistungsnachweise mindestens 3–5 Jahre aufbewahren. Alltagsengel 24 archiviert alle Leistungsnachweise gemäß den gesetzlichen Anforderungen.Was tun, wenn ein Einsatz nicht wie geplant stattfand?
Wenn ein Termin ausfällt oder kürzer dauert als geplant, wird der Leistungsnachweis entsprechend angepasst. Es werden ausschließlich die tatsächlich erbrachten Stunden abgerechnet. Kommen Sie nie in die Situation, für nicht erbrachte Leistungen zu unterschreiben – das wäre regelwidrig.Digitale Leistungsnachweise: Immer mehr Pflegekassen akzeptieren digitale Unterschriften und elektronisch übermittelte Leistungsnachweise. Alltagsengel 24 ist auf dem aktuellen Stand der technischen Möglichkeiten und richtet sich nach den Anforderungen der jeweiligen Kasse.Weitere Informationen zu den Anforderungen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium.
Was passiert bei Ablehnung der Direktabrechnung?
- 1Budget erschöpft: Das §45b-Budget für den betreffenden Zeitraum ist aufgebraucht oder überschritten. Lösung: Prüfen Sie, ob angespartes Budget aus dem Vorjahr verfügbar ist (möglich bis 30.06. des Folgejahres).
- 1Formeller Mangel in der Abrechnung: Fehlende Pflichtangaben auf der Rechnung oder im Leistungsnachweis (z. B. fehlende Versicherungsnummer, unleserliche Unterschrift). Lösung: Alltagsengel 24 korrigiert die Unterlagen und reicht erneut ein.
- 1Anbieter nicht (mehr) anerkannt: Die Anerkennung nach §45a SGB XI ist ausgelaufen oder wurde entzogen. Bei Alltagsengel 24 ist das nicht der Fall – wir halten unsere Anerkennung stets aktuell.
- 1Leistungen nicht erstattungsfähig: Die abgerechnete Leistung entspricht nicht dem gesetzlichen Zweck des §45b SGB XI. Beispiel: Reine Haushaltshilfe ohne Betreuungskomponente kann in einigen Bundesländern nicht über §45b abgerechnet werden. Lösung: Leistungsangebot anpassen.
- 1Abtretungserklärung fehlt oder ist ungültig: Die Pflegekasse hat keine gültige Abtretungserklärung vorliegen. Lösung: Erklärung nachreichen.
- Widerspruch einlegen: Gegen jeden Bescheid der Pflegekasse können Sie innerhalb von einem Monat schriftlich Widerspruch einlegen (§§ 83 ff. SGG). Alltagsengel 24 unterstützt Sie dabei mit den relevanten Unterlagen.
- Sozialberatung: Wenden Sie sich an den VdK, den Sozialverband Deutschland (SoVD) oder eine Verbraucherzentrale. Diese bieten kostenlose Beratung in Pflegerechtsfragen an.
- Pflegeberatung nach §7a SGB XI: Jede Pflegekasse ist verpflichtet, Ihnen eine unabhängige Pflegeberatung anzubieten. Der Pflegeberater kann bei Konflikten mit der Kasse vermitteln.
Alltagsengel 24 prüft jede Rechnung intern auf Vollständigkeit, bevor sie an die Pflegekasse gesendet wird. Unser Ziel ist eine Erstattungsquote von 100 % – mögliche Probleme klären wir, bevor sie entstehen.
Häufige Fehler bei der Direktabrechnung vermeiden
Viele Pflegebedürftige beginnen Leistungen zu nutzen, ohne die Abtretungserklärung zu unterzeichnen – in der Annahme, das könne nachgeholt werden. Die Pflegekasse kann jedoch rückwirkende Abrechnungen ablehnen, wenn die Abtretungserklärung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht vorlag.
→ Lösung: Abtretungserklärung immer vor dem ersten Einsatz unterzeichnen.Fehler 2: Falschen Anbieter wählen
Nicht jeder Pflegedienst oder jede Alltagshilfe ist nach §45a SGB XI anerkannt. Wer einen nicht anerkannten Anbieter wählt, kann keine Direktabrechnung nutzen und muss Kostenerstattung beantragen – mit der Gefahr, dass die Pflegekasse die Leistungen als nicht erstattungsfähig ablehnt.
→ Lösung: Vor dem ersten Einsatz die Anerkennung des Anbieters prüfen lassen.Fehler 3: Budget nicht im Blick behalten
Der §45b-Entlastungsbetrag verfällt zum 30.06. des Folgejahres. Wer z. B. im Jahr 2025 gar keine Leistungen in Anspruch genommen hat, verliert das gesamte Jahresbudget von 1.572 €, wenn nicht bis spätestens 30.06.2026 genutzt.
→ Lösung: Budget regelmäßig abfragen – bei der Pflegekasse oder über Alltagsengel 24.Fehler 4: Leistungsnachweis unvollständig unterzeichnet
Ein Leistungsnachweis mit unleserlicher Unterschrift, fehlendem Datum oder fehlendem Versichertennamen wird von vielen Kassen zurückgewiesen.
→ Lösung: Alle Felder vollständig und leserlich ausfüllen. Alltagsengel 24 bereitet den Leistungsnachweis so vor, dass nichts vergessen wird.Fehler 5: Leistungen abrechnen, die nicht erbracht wurden
Auch wenn es gut gemeint ist – etwa weil der Termin knapp war und die Betreuungskraft trotzdem die volle Stunde abrechnet – ist dies nicht erlaubt. Die Pflegekasse kann bei Prüfungen Rückforderungen stellen.
→ Lösung: Nur tatsächlich erbrachte Leistungen dokumentieren und unterzeichnen.Fehler 6: Keine Kopien aufbewahren
Wenn Unterlagen verloren gehen, kann die Pflegekasse die Erstattung bis zur Vorlage der Originale zurückhalten.
→ Lösung: Immer Kopien oder digitale Scans aller Abrechnungsunterlagen aufbewahren.Fehler 7: Fristen übersehen
Einige Pflegekassen setzen für die Einreichung von Leistungsnachweisen interne Fristen (z. B. bis Ende des Folgemonats). Verpasste Fristen können zu vorübergehenden Zahlungsverzögerungen führen.
→ Lösung: Regelmäßige, pünktliche Abrechnung – bei Alltagsengel 24 ist das Prozessstandard.
FAQ zur Direktabrechnung
Ja. Alle gesetzlichen Pflegekassen in Deutschland sind verpflichtet, die Direktabrechnung mit anerkannten §45a-Anbietern zu akzeptieren. Es kann jedoch kassenseitige Unterschiede in den bevorzugten Formularen oder Einreichungswegen geben. Alltagsengel 24 kennt die Anforderungen aller relevanten Kassen im Raum Stuttgart/Böblingen und richtet die Abrechnung entsprechend aus.Was passiert, wenn das Budget mitten im Monat aufgebraucht ist?
Sobald das verfügbare §45b-Budget erschöpft ist, können keine weiteren Leistungen auf Kosten der Pflegekasse erbracht werden – es sei denn, es sind noch angesparteBeträge aus dem Vorjahr vorhanden. In diesem Fall informiert Alltagsengel 24 Sie frühzeitig. Sie können die Leistungen dann auf eigene Kosten fortsetzen oder bis zum nächsten Monat pausieren.Muss ich meiner Pflegekasse mitteilen, dass ich Alltagsengel 24 beauftrage?
Eine formelle Vorabmitteilung ist meist nicht zwingend erforderlich – die Abtretungserklärung und die erste Rechnung informieren die Pflegekasse automatisch. Einige Kassen verlangen jedoch eine vorherige Anzeige; Alltagsengel 24 klärt dies im Rahmen der Erstanmeldung.Kann ich die Direktabrechnung jederzeit beenden und zur Kostenerstattung wechseln?
Ja. Sie können jederzeit zur Kostenerstattung wechseln, indem Sie die Abtretungserklärung für zukünftige Leistungen widerrufen. Bereits abgerechnete Zeiträume bleiben unberührt. In der Praxis ist ein Wechsel selten sinnvoll, da die Direktabrechnung für Sie bequemer ist.Was ist, wenn ich mehrere Betreuungsdienste nutze?
Sie können Ihren §45b-Entlastungsbetrag auf mehrere anerkannte Anbieter aufteilen. Jeder Anbieter rechnet dann nur seinen jeweiligen Anteil ab. Wichtig: Die Gesamtsumme darf das monatliche Budget (131 € zzgl. angespartem Guthaben) nicht überschreiten. Koordinationsbedarf besteht – Alltagsengel 24 berät Sie gern.Wird die Direktabrechnung beim Finanzamt relevant?
Ja. Leistungen von anerkannten Pflegediensten nach §45a SGB XI können zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35a EStG steuerlich geltend gemacht werden – allerdings nur für den Teil, den Sie selbst bezahlt haben. Der von der Pflegekasse übernommene Anteil ist nicht abzugsfähig. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater informieren.Wie lange dauert es nach dem ersten Einsatz bis zur Abrechnung?
Alltagsengel 24 reicht die Rechnung in der Regel zum Monatsende ein. Die Pflegekasse hat üblicherweise 30 Tage Zeit zur Zahlung – in der Praxis erfolgt die Zahlung oft schon nach 10–14 Werktagen.
Mit Alltagsengel 24 sicher und einfach abrechnen
- Kostenloses Erstgespräch und Budgetprüfung
- Erstellung und Verwaltung der Abtretungserklärung
- Anmeldung bei Ihrer Pflegekasse
- Lückenlose Leistungsdokumentation nach jedem Einsatz
- Monatliche Rechnungsstellung direkt an die Pflegekasse
- Proaktive Fristenüberwachung (30.06.-Deadline für angespartes Budget)
- Persönliche Beratung bei Rückfragen der Pflegekasse
• Alltagsbegleitung und Gesellschaft
• Begleitung zu Arztterminen, Behörden, Einkäufen
• Vorlesen, Gespräche führen, Gedächtnistraining
• Hauswirtschaftliche Unterstützung (Kochen, Einkaufen, Wäsche)
• Betreuung bei Demenz und kognitiven Einschränkungen
• Entlastung pflegender AngehörigerSo einfach starten Sie:
1. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
2. Kostenlosem Erstgespräch (telefonisch oder vor Ort) – wir klären alle Fragen.
3. Abtretungserklärung unterzeichnen – wir erledigen den Rest.
4. Erster Einsatz – wir kümmern uns, Sie entspannen sich.Alltagsengel 24 steht für Zuverlässigkeit, Menschlichkeit und professionellen Service – für Pflegebedürftige und ihre Familien in Stuttgart, Böblingen und dem gesamten Landkreis.
Direktabrechnung nutzen – Beratung anfordern
Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Entlastungsleistungen – wir helfen Ihnen dabei.
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