Pflegegrade 2–5 im Überblick – alle Leistungen 2026
| Leistung | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (§ 37 SGB XI) | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| 40%-Umwandlung (§ 45b Abs. 2) | 318 € | 599 € | 744 € | 920 € |
| Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| VP+KZP gemeinsam (§ 42a SGB XI) | 3.539 €/Jahr | 3.539 €/Jahr | 3.539 €/Jahr | 3.539 €/Jahr |
| Pflegehilfsmittel Verbrauch | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € |
• Mobilität
• Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
• Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
• Selbstversorgung
• Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
• Gestaltung des Alltagslebens und sozialer KontakteAus der Gesamtpunktzahl ergibt sich der Pflegegrad. Bei PG 2 werden 27–47,5 Punkte erreicht, bei PG 3 sind es 47,5–70 Punkte, bei PG 4 liegen 70–90 Punkte vor, und PG 5 beginnt ab 90 Punkten.Warum lohnt sich eine genaue Kenntnis aller Leistungen?Viele Familien wissen nicht, dass sie verschiedene Leistungsarten kombinieren dürfen. Ein typischer Fehler: Entweder Pflegegeld oder Pflegesachleistungen werden genutzt – dabei erlaubt das Gesetz ausdrücklich die Kombination beider Leistungsarten (§ 38 SGB XI). Darüber hinaus steht der Entlastungsbetrag immer zusätzlich zur Verfügung, und die 40%-Umwandlung eröffnet ein weiteres Budget speziell für anerkannte Anbieter wie Alltagsengel 24.
Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung: was steht Ihnen zu?
• Eingeschränkte Mobilität, z. B. nach Schlaganfall oder bei fortgeschrittener Arthrose
• Leichte bis mittlere Demenz mit Orientierungsschwierigkeiten
• Chronische Erkrankungen mit regelmäßigem Unterstützungsbedarf
• Eingeschränkte Fähigkeit zur Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung)Leistungen bei Pflegegrad 2 im Jahr 2026:Pflegegeld: 347 €/Monat
Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden – üblicherweise als Anerkennung für pflegende Angehörige oder zur freien Verfügung. Es gibt keine Pflicht, Nachweise über die Verwendung zu erbringen.Pflegesachleistungen: 796 €/Monat
Pflegesachleistungen werden für professionelle Pflegeleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt. Der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Diese Leistungen umfassen körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung (wenn diese im Zusammenhang mit der Pflege stehen).40%-Umwandlung: 318 €/Monat
Bei PG 2 können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen (40 % von 796 € = 318 €) in Leistungen für anerkannte Alltagsbegleiter und Betreuungsdienste umgewandelt werden. Alltagsengel 24 ist nach § 45a SGB XI anerkannt und kann diese Leistungen erbringen.Entlastungsbetrag: 131 €/Monat (1.572 €/Jahr)
Zusätzlich zu allen anderen Leistungen steht dieser Betrag für anerkannte Entlastungsleistungen zur Verfügung. Bei Alltagsengel 24 entspricht dies bei einem Stundensatz von 43,66 € etwa 3 Stunden Unterstützung pro Monat.Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 €/Jahr
Seit dem 01.07.2025 können Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aus einem gemeinsamen Topf finanziert werden (§ 42a SGB XI). Eine Vorpflegezeit ist nicht mehr erforderlich.Pflegehilfsmittel: 40 €/Monat
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Handschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel etc.) stehen 40 €/Monat zur Verfügung.Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
Personen mit PG 2 haben Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch einen Pflegeberater. Diese Beratung ist besonders wertvoll, um alle Leistungsansprüche zu kennen und optimal zu nutzen.Gesamtbudget PG 2 (Beispielrechnung):
• Pflegegeld: 347 €/Monat
• Entlastungsbetrag: 131 €/Monat
• 40%-Umwandlung (zusätzlich zu Pflegesachleistungen nutzbar): 318 €/Monat
• Pflegehilfsmittel: 40 €/Monat
• VP+KZP anteilig: ~295 €/MonatKombiniert ergeben sich über 1.100 €/Monat an Unterstützungsleistungen – dazu kommen einmalige und Sachleistungen, die separat abgerechnet werden.
Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung: alle Leistungen
• Fortgeschrittene Demenz mit erheblichen Orientierungsstörungen und herausforderndem Verhalten
• Schwere körperliche Einschränkungen, z. B. nach schwerem Schlaganfall
• Schwere chronische Erkrankungen (COPD im Endstadium, fortgeschrittene Herzinsuffizienz)
• Erhebliche Einschränkungen bei der Selbstversorgung – Körperpflege, Ernährung und Mobilität erfordern intensive HilfeLeistungen bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026:Pflegegeld: 599 €/Monat
Fast das Doppelte von PG 2 – 599 € monatlich werden direkt ausgezahlt. Pflegende Angehörige erhalten damit eine deutlich höhere Anerkennung ihrer Arbeit.Pflegesachleistungen: 1.497 €/Monat
Mit 1.497 € können umfangreiche professionelle Pflegeleistungen finanziert werden. Bei einem typischen ambulanten Pflegedienst entspricht dies je nach Leistungskatalog und Einsatzzeiten mehreren täglichen Einsätzen pro Woche.40%-Umwandlung: 599 €/Monat
40 % von 1.497 € ergeben 599 € – ein erhebliches Zusatzbudget für anerkannte Alltagsbegleiter. Bei Alltagsengel 24 mit einem Stundensatz von 43,66 € sind das rund 13,7 Stunden zusätzliche Betreuung pro Monat.Entlastungsbetrag: 131 €/Monat
Identisch mit allen anderen Pflegegraden – 131 € monatlich zusätzlich für anerkannte Entlastungsleistungen.VP+KZP gemeinsam: 3.539 €/Jahr
Auch für PG 3 gilt der gemeinsame Topf von 3.539 €/Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ohne Vorpflegezeit.Gesamtpotenzial bei PG 3 (monatlich gerechnet):
• Pflegesachleistungen: 1.497 €
• 40%-Umwandlung: 599 €
• Entlastungsbetrag: 131 €
• VP+KZP anteilig: ~295 €
• Pflegehilfsmittel: 40 €
• Gesamt: über 2.560 €/MonatWichtig: Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen
Bei PG 3 ist die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen besonders lohnenswert. Wenn Sachleistungen nur teilweise in Anspruch genommen werden, wird anteilig Pflegegeld ausgezahlt (§ 38 SGB XI). Nimmt jemand beispielsweise Sachleistungen im Wert von 748,50 € in Anspruch (50 % des Anspruchs), erhält er zusätzlich 50 % des Pflegegelds, also 299,50 €.Beratungsempfehlung für PG 3:
Bei PG 3 empfiehlt sich eine professionelle Pflegeberatung, um alle Budgets optimal zu kombinieren. Alltagsengel 24 bietet eine kostenfreie Erstberatung an und hilft dabei, den Entlastungsbetrag und die 40%-Umwandlung direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.
Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung: maximale Leistungen
• Schwerstpflegebedürftigkeit nach schweren Unfällen oder Erkrankungen
• Fortgeschrittene Demenz mit vollständigem Orientierungsverlust
• Schwerste körperliche Behinderungen mit vollständiger Abhängigkeit bei der Selbstversorgung
• Beatmungspflichtige Patienten oder Menschen mit Trachealkanüle
• Bettlägerigkeit mit vollständiger Übernahme aller pflegerischen MaßnahmenLeistungen bei Pflegegrad 4 im Jahr 2026:Pflegegeld: 800 €/Monat
800 € monatlich als Anerkennung für die häusliche Pflege durch Angehörige oder andere Privatpersonen.Pflegesachleistungen: 1.859 €/Monat
Fast 2.000 € für professionelle Pflegeleistungen – damit lässt sich eine intensive ambulante Betreuung mit mehreren täglichen Einsätzen finanzieren.40%-Umwandlung: 744 €/Monat
40 % von 1.859 € = 744 € als Zusatzbudget für anerkannte Alltagsbegleiter. Bei Alltagsengel 24 entspricht das etwa 17 Stunden Betreuung pro Monat – mehr als vier Stunden pro Woche allein durch dieses Budget.Entlastungsbetrag: 131 €/Monat
Der Entlastungsbetrag bleibt konstant bei 131 €/Monat, aber in Kombination mit den hohen Sachleistungen kann ein umfassendes Versorgungspaket geschnürt werden.VP+KZP: 3.539 €/Jahr
Der gemeinsame Topf für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bleibt auch bei PG 4 bei 3.539 €/Jahr – er ist für alle Pflegegrade identisch.Möglichkeiten mit PG 4 im Überblick:
• Pflegesachleistungen: 1.859 €
• 40%-Umwandlung: 744 €
• Entlastungsbetrag: 131 €
• VP+KZP anteilig: ~295 €
• Pflegehilfsmittel: 40 €
• Gesamtpotenzial: über 3.069 €/MonatAmbulant vor stationär – PG 4 macht häusliche Pflege möglich
Viele Familien glauben, dass bei PG 4 der Umzug in ein Pflegeheim unausweichlich ist. Das stimmt nicht. Mit einem durchdachten Versorgungskonzept aus ambulantem Pflegedienst, Alltagsbegleitung durch Alltagsengel 24 und Unterstützung durch Angehörige lässt sich oft auch bei PG 4 eine hochwertige häusliche Versorgung aufrechterhalten – und das häufig zu deutlich geringeren Kosten als ein Pflegeheim.Kombination für PG 4 empfohlen:
1. Professioneller Pflegedienst für körperbezogene Pflege (aus Sachleistungsbudget)
2. Alltagsengel 24 für Betreuung und Haushaltsunterstützung (aus 40%-Umwandlung + Entlastungsbetrag)
3. Angehörige erhalten anteiliges Pflegegeld
4. VP+KZP für Urlaubspflege oder Kurzzeitaufenthalte nutzen
Pflegegrad 5 – Höchstleistungen mit besonderem Bedarf
• Mindestens 90 Punkte im Begutachtungsassessment (NBA)
• Zusätzlich: Besonderer Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung wegen schwerster kognitiver oder verhaltensbezogener Beeinträchtigungen ODER außergewöhnlich hoher und intensiver Unterstützungsbedarf mit besonderen Anforderungen an die PflegeLeistungen bei Pflegegrad 5 im Jahr 2026:Pflegegeld: 990 €/Monat
Fast 1.000 € monatlich – ein erheblicher Betrag, der pflegenden Angehörigen zugutekommt.Pflegesachleistungen: 2.299 €/Monat
Das höchste Sachleistungsbudget in der Pflegeversicherung. Mit 2.299 € lassen sich umfangreiche professionelle Pflegeleistungen finanzieren, die eine intensive Betreuung ermöglichen.40%-Umwandlung: 920 €/Monat
40 % von 2.299 € = 920 € für anerkannte Alltagsbegleiter. Das ist das höchste Umwandlungsbudget überhaupt. Bei Alltagsengel 24 entspricht das bei 43,66 €/Stunde rund 21 Stunden Betreuung im Monat – mehr als fünf Stunden pro Woche allein aus diesem Budget.Entlastungsbetrag: 131 €/Monat
Unverändert 131 €/Monat – in Kombination mit dem hohen Umwandlungsbudget ergibt sich ein Gesamtbudget für Alltagsbegleitung von über 1.050 €/Monat.Gesamtpotenzial bei PG 5 (monatlich):
• Pflegesachleistungen: 2.299 €
• 40%-Umwandlung: 920 €
• Entlastungsbetrag: 131 €
• VP+KZP anteilig: ~295 €
• Pflegehilfsmittel: 40 €
• Gesamtpotenzial: über 3.685 €/MonatBesonderheiten bei PG 5:
Menschen mit PG 5 haben häufig einen Bedarf, der die regulären Pflegeleistungen übersteigt. In diesem Fall können zusätzliche Leistungen relevant werden:
• Intensivpflege nach SGB V: Bei medizinischen Leistungen (z. B. Beatmung) übernimmt die Krankenkasse zusätzlich
• Blindengeld und Schwerbehindertenleistungen: Ergänzende Leistungen je nach Bundesland
• Eingliederungshilfe: Bei jüngeren Menschen mit PG 5 möglicherweise ergänzend relevantPflegeheimkosten bei PG 5 – ein Vergleich:
Ein vollstationärer Pflegeheimplatz kostet in Baden-Württemberg (Stuttgart/Böblingen) aktuell zwischen 3.800 € und 5.500 € pro Monat. Die Kombination aller ambulanten Leistungen bei PG 5 kann eine häusliche Versorgung ermöglichen, die qualitativ vergleichbar oder besser ist als stationäre Pflege – und das häufig zu geringeren Gesamtkosten für die Familie.
Pflegegeld vs. Pflegesachleistungen – was ist günstiger?
• Als Anerkennung für pflegende Angehörige (nicht steuerpflichtig bis zu bestimmten Grenzen)
• Zur Deckung allgemeiner Lebenshaltungskosten
• Als Taschengeld für den PflegebedürftigenNachteil des Pflegegelds: Es entspricht nur einem Bruchteil der tatsächlichen Pflegekosten. Bei PG 2 sind 347 € monatlich bei einem Pflegebedarf, der professionell vielleicht 800–1.000 € kosten würde, deutlich weniger als die Sachleistungen.Pflegesachleistungen – mehr Geld, aber zweckgebundenPflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) werden direkt mit einem ambulanten Pflegedienst verrechnet. Der Pflegedienst rechnet mit der Pflegekasse ab – die pflegebedürftige Person muss nichts vorstrecken. Das Budget ist aber zweckgebunden: Es kann nur für anerkannte Pflegeleistungen durch zugelassene Pflegedienste genutzt werden.Sachleistungen bieten deutlich mehr Volumen:
• PG 2: 796 € Sachleistungen vs. 347 € Pflegegeld
• PG 3: 1.497 € vs. 599 €
• PG 4: 1.859 € vs. 800 €
• PG 5: 2.299 € vs. 990 €Die Kombination ist meist am sinnvollsten (§ 38 SGB XI)§ 38 SGB XI erlaubt ausdrücklich die Kombination: Werden Sachleistungen nur teilweise genutzt, wird anteilig Pflegegeld ausgezahlt.Beispiel bei PG 3:
Sachleistungen werden zu 60 % genutzt (= 898 €), dann gibt es zusätzlich 40 % des Pflegegelds (= 239,60 €). Gesamtleistung: 898 € + 239,60 € = 1.137,60 € – mehr als bei reinem Pflegegeld (599 €), aber auch Sachleistungsanteile für professionelle Pflege.Wann ist reines Pflegegeld sinnvoll?
• Wenn die Familie die Pflege vollständig selbst übernimmt
• Wenn kein Bedarf an professionellen Pflegeleistungen besteht
• Wenn die pflegenden Angehörigen das Pflegegeld als finanzielle Entlastung benötigenWann sind Sachleistungen oder Kombination sinnvoll?
• Wenn professionelle Pflegeleistungen benötigt werden
• Wenn Angehörige zeitlich eingeschränkt sind
• Wenn die Pflegesituation komplex ist und professionelle Expertise erforderlich istUnser Tipp: Nutzen Sie den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und die 40%-Umwandlung immer zusätzlich – diese sind von der Wahl zwischen Pflegegeld und Sachleistungen unabhängig und stehen grundsätzlich zur Verfügung.
Die 40%-Umwandlung – oft unbekanntes Zusatzbudget
| Pflegegrad | Sachleistungsbudget | 40% davon |
|---|---|---|
| PG 2 | 796 € | 318 €/Monat |
| PG 3 | 1.497 € | 599 €/Monat |
| PG 4 | 1.859 € | 744 €/Monat |
| PG 5 | 2.299 € | 920 €/Monat |
• Alltagsbegleitung und Betreuung
• Haushaltshilfe und Einkaufshilfe
• Begleitung zu Arztterminen
• Gesellschaft und Gespräche gegen Einsamkeit
• Gedächtnistraining und Aktivierung
• Vorlesedienste und kulturelle Aktivitäten
• Spaziergänge und AusflügeRechenbeispiel für PG 3:
Budget: 599 €/Monat (40%-Umwandlung) + 131 €/Monat (Entlastungsbetrag) = 730 €/Monat für Alltagsengel 24.
Bei 43,66 €/Stunde entspricht das 16,7 Stunden Betreuung pro Monat – das sind etwa 4 Stunden pro Woche.Rechenbeispiel für PG 5:
Budget: 920 €/Monat (40%-Umwandlung) + 131 €/Monat (Entlastungsbetrag) = 1.051 €/Monat für Alltagsengel 24.
Bei 43,66 €/Stunde entspricht das 24,1 Stunden Betreuung pro Monat – mehr als 6 Stunden pro Woche.Wie funktioniert die Abrechnung?Alltagsengel 24 rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen keine Vorleistung erbringen und erhalten keine Rechnung – die Pflegekasse bezahlt Alltagsengel 24 direkt. Für Sie entstehen keine Eigenkosten, solange das Budget ausreicht.Warum kennen viele dieses Budget nicht?Die 40%-Umwandlung wird von Pflegekassen oft nicht aktiv kommuniziert. Viele Pflegeberater konzentrieren sich auf die klassischen Leistungen (Pflegegeld, Sachleistungen), ohne auf die Umwandlungsoption hinzuweisen. Alltagsengel 24 klärt Sie kostenlos über alle Möglichkeiten auf und unterstützt Sie bei der Antragstellung.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsam 3.539 €/Jahr
• Gemeinsamer Topf: 3.539 €/Jahr
• Keine Vorpflegezeit mehr erforderlich (zuvor musste die VP-Voraussetzung 6 Monate Pflege durch Angehörige sein)
• Flexiblere Nutzung: Der Betrag kann vollständig für VP oder KZP oder gemischt eingesetzt werden
• Gilt für alle Pflegegrade 2–5Wichtige Neuerung – keine Vorpflegezeit:
Früher war Verhinderungspflege nur möglich, wenn die pflegende Person mindestens 6 Monate Pflege geleistet hatte. Diese Anforderung entfällt seit dem 01.07.2025 vollständig. Das bedeutet: Auch kurz nach Pflegegraderteilung kann der gesamte Betrag genutzt werden.Wofür kann das Budget eingesetzt werden?Für Verhinderungspflege:
• Bezahlte Ersatzpflegeperson (auch Angehörige, aber nicht im gleichen Haushalt lebend)
• Ambulante Pflegedienste
• Anerkannte Alltagsbegleiter wie Alltagsengel 24Für Kurzzeitpflege:
• Vollstationäre Pflege in anerkannten Pflegeeinrichtungen
• Kurzzeitpflegeplätze in Pflegeheimen
• Spezialisierte KurzzeitpflegeeinrichtungenPraktisches Beispiel – Urlaub für die Familie:
Eine Familie pflegt einen Angehörigen mit PG 3 zu Hause. Für zwei Wochen Familienurlaub wird Verhinderungspflege benötigt. Kosten: ca. 2.000 € für zwei Wochen ambulante Ersatzpflege. Das kann komplett aus dem VP+KZP-Topf (3.539 €) bezahlt werden – ohne Eigenanteil.Saldo nach dem Urlaub:
3.539 € - 2.000 € = 1.539 € verbleiben im Jahrestopf, die z. B. für eine Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt genutzt werden können.Kombination mit dem Entlastungsbetrag:
Der VP+KZP-Topf und der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) können nicht für dasselbe kombiniert werden, sind aber ergänzend nutzbar. Der Entlastungsbetrag bleibt für laufende Alltagsunterstützung, während der VP+KZP-Topf für geplante Ausfallzeiten genutzt wird.Informationsquelle: Die genauen Regelungen finden Sie in § 42a SGB XI (in der Fassung ab 01.07.2025).
Kombinations-Strategien: alle Budgets optimal ausschöpfen
• Vollen Sachleistungsanspruch beim Pflegedienst abrufen
• 40%-Umwandlung für Alltagsengel 24 nutzen
• Entlastungsbetrag zusätzlich für weitere StundenBeispiel PG 4:
• Pflegedienst: 1.115 € (60 % der Sachleistungen)
• Alltagsengel 24 aus 40%-Umwandlung: 744 €
• Alltagsengel 24 aus Entlastungsbetrag: 131 €
• Gesamt: 1.990 €/Monat für professionelle VersorgungStrategie 2: Kombipflege – Angehörige + ProfisDiese Strategie ist ideal, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und dennoch professionelle Unterstützung benötigen:
• Sachleistungen teilweise nutzen (z. B. 50 %)
• Entsprechend anteiliges Pflegegeld erhalten (50 %)
• 40%-Umwandlung für Alltagsengel 24 nutzen
• Entlastungsbetrag zusätzlichBeispiel PG 3:
• Sachleistungen 50 %: 748,50 €
• Pflegegeld 50 %: 299,50 €
• 40%-Umwandlung: 599 €
• Entlastungsbetrag: 131 €
• Gesamt: 1.859 €/Monat – davon 730 € allein für Alltagsengel 24Strategie 3: Maximale Alltagsunterstützung für Betroffene mit DemenzBei Demenz ist oft nicht körperliche Pflege die größte Herausforderung, sondern Beaufsichtigung, Beschäftigung und Betreuung. Hier lohnt die Maximierung der Betreuungsleistungen:
• 40%-Umwandlung voll ausschöpfen
• Entlastungsbetrag voll ausschöpfen
• Pflegegeld für Angehörige (Grundpflege)
• VP+KZP für EntlastungsphasenStrategie 4: Jahresstrategie – Ansparung des EntlastungsbetragsDer Entlastungsbetrag (131 €/Monat) kann bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Das bedeutet: Wer im ersten Jahr noch keine Alltagshilfe benötigt oder nur teilweise nutzt, kann den Rest ins Folgejahr übertragen.Maximaler Ansparbetrag:
• Nicht genutzte Beträge aus 2025 + volle Beträge 2026 = bis zu 131 × 18 = 2.358 €
• Dieser Betrag kann dann für einen größeren Einmalbedarf genutzt werden (z. B. intensive Unterstützung nach Krankenhausaufenthalt)Strategie 5: Pflegehilfsmittel nicht vergessen
Die 40 €/Monat für Pflegehilfsmittel (Verbrauchsprodukte) werden von vielen nicht beantragt. Dabei ist der Antrag einfach und die Produkte – Handschuhe, Schutzmasken, Einmalunterlagen, Desinfektionsmittel – werden direkt nach Hause geliefert oder erstattet.Unsere Empfehlung:
Lassen Sie sich von Alltagsengel 24 kostenlos beraten. Wir erstellen für Sie eine individuelle Budgetanalyse und zeigen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können – und wie wir Ihnen dabei helfen, alle Budgets optimal auszuschöpfen, ohne dass Sie einen Cent aus eigener Tasche zahlen müssen.
FAQ zu Pflegegrad 2–5
Ja, das ist ausdrücklich möglich und häufig sinnvoll. § 38 SGB XI erlaubt die Kombination beider Leistungsarten. Wenn Sie Pflegesachleistungen nur teilweise nutzen, erhalten Sie anteilig Pflegegeld. Beispiel: Nutzen Sie 50 % der Sachleistungen, erhalten Sie automatisch 50 % des Pflegegelds zusätzlich.Was ist der Unterschied zwischen dem Entlastungsbetrag und der 40%-Umwandlung?
Beide Leistungen können bei anerkannten Anbietern wie Alltagsengel 24 eingesetzt werden, aber sie haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat nach § 45b SGB XI) gilt für alle Pflegegrade und ist unabhängig von anderen Leistungen. Die 40%-Umwandlung (nach § 45b Abs. 2 SGB XI) ist dagegen an den Sachleistungsanspruch gekoppelt – sie wandelt einen Teil des Sachleistungsbudgets um. Beide Beträge können kombiniert werden.Kann ich den VP+KZP-Topf auch für Alltagsengel 24 nutzen?
Ja, im Rahmen der Verhinderungspflege kann auch Alltagsengel 24 als anerkannter Anbieter eingesetzt werden, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist. Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen, diesen Topf korrekt abzurechnen.Wie beantrage ich eine Höherstufung des Pflegegrads?
Eine Höherstufung kann jederzeit bei der Pflegekasse beantragt werden – formlos schriftlich oder telefonisch. Schildern Sie, warum sich die Pflegesituation verschlechtert hat. Die Pflegekasse beauftragt dann den MD mit einer erneuten Begutachtung. Es empfiehlt sich, ein Pflegetagebuch zu führen und beim Gutachtertermin alle Einschränkungen vollständig zu schildern. Alltagsengel 24 unterstützt Sie bei der Vorbereitung.Verliere ich Pflegegeld, wenn ich Alltagsengel 24 nutze?
Nur teilweise, wenn Sie die 40%-Umwandlung aus dem Sachleistungsbudget nutzen. Den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) können Sie immer zusätzlich einsetzen, ohne dass Ihr Pflegegeld gekürzt wird. In vielen Fällen lässt sich eine Kombination gestalten, bei der Sie trotz Inanspruchnahme von Alltagsengel 24 weiterhin Pflegegeld erhalten.Was kostet Alltagsengel 24 und muss ich etwas selbst zahlen?
Alltagsengel 24 berechnet einen Stundensatz von 43,66 €. Solange das Leistungsbudget ausreicht (Entlastungsbetrag und/oder 40%-Umwandlung), entstehen für Sie keine Eigenkosten – Alltagsengel 24 rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Erst wenn das Budget erschöpft ist, müssen Sie Stunden selbst zahlen.
Leistungsansprüche prüfen – kostenlose Beratung
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