Ratgeber

Entlastungsbetrag abgelehnt? So legen Sie Widerspruch ein

6. Juni 2026
5 Min.

Wenn die Pflegekasse die Erstattung von Entlastungsleistungen ablehnt, ist das ärgerlich – aber kein Grun

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder Steuerberater.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Wenn die Pflegekasse die Erstattung von Entlastungsleistungen ablehnt, ist das ärgerlich – aber kein Grund aufzugeben
  • Häufig sind es formale Fehler oder Missverständnisse, die zur Ablehnung führen
  • Mit einem korrekten Widerspruch können Sie Ihr Recht durchsetzen
  • Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen

Häufige Ablehnungsgründe

Formale Gründe:
• Rechnung ohne Anerkennungsnummer des Anbieters
• Unvollständige Leistungsnachweise
• Fehlende Unterschriften
• Fristversäumnis (nach 30.06. des Folgejahres)
• Nicht anerkannter Dienstleister
Inhaltliche Gründe:
• Leistung nicht als Entlastungsangebot anerkannt
• Doppelte Abrechnung (bereits über andere Leistung abgerechnet)
• Kein Pflegegrad vorhanden
• Budget bereits ausgeschöpft
Wichtig zu wissen:
Viele Ablehnungen beruhen auf Missverständnissen oder fehlenden Nachweisen – nicht auf tatsächlicher Nicht-Berechtigung.

Widerspruchsfrist beachten

Die wichtigste Frist:
• Widerspruch innerhalb von 1 Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids
• Datum des Bescheids + 3 Tage Zustellungsfrist = Fristbeginn
Beispiel:
• Bescheid datiert vom 15. Januar
• Zustellung (angenommen) am 18. Januar
• Widerspruchsfrist endet am 18. Februar
Frist verpasst?
• Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich bei unverschuldeter Fristversäumnis
• Gründe: Krankheit, Krankenhaus, nicht zugestellt
• Nachweis erforderlich
Widerspruch immer per Einschreiben oder persönlich mit Empfangsbestätigung einreichen!

Widerspruch formulieren

Was der Widerspruch enthalten muss:
  1. 1Ihre Adresse und Versichertennummer
  2. 2Datum des Ablehnungsbescheids (Aktenzeichen)
  3. 3Klarer Widerspruch: "Hiermit lege ich Widerspruch ein gegen..."
  4. 4Begründung (warum die Ablehnung falsch ist)
  5. 5Beweismittel (korrigierte Nachweise, fehlende Dokumente)
  6. 6Datum und Unterschrift
Formulierungsbeispiel:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch ein gegen Ihren Bescheid vom [Datum], Aktenzeichen [XXX], mit dem Sie die Erstattung meiner Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI abgelehnt haben.
Die Ablehnung ist unbegründet, weil [Begründung]. Als Nachweis füge ich bei: [Dokumente].Ich bitte um erneute Prüfung und Erstattung der Kosten in Höhe von [Betrag].Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]"

Hilfreiche Nachweise

Je nach Ablehnungsgrund:Bei fehlender Anerkennung:
• Anerkennungsbescheid des Dienstleisters (§45a SGB XI)
• Bestätigung der zuständigen Behörde
Bei unvollständigen Nachweisen:
• Korrigierte Leistungsnachweise
• Nachgereichte Unterschriften
• Detaillierte Aufstellung der Leistungen
Bei Fristproblemen:
• Nachweis über rechtzeitige Einreichung
• Bei Versäumnis: Begründung + Nachweis (Krankheit, Krankenhaus)
Bei Budgetfragen:
• Übersicht über bisherige Abrechnungen
• Nachweis über Budgetübertragung (Vorjahr)
Kopien aller Dokumente für Ihre Unterlagen aufbewahren!

Nach dem Widerspruch

Ablauf:
1. Pflegekasse bestätigt Eingang (sollte innerhalb 2 Wochen erfolgen)
2. Prüfung durch den Widerspruchsausschuss
3. Entscheidung innerhalb von 3 Monaten
4. Schriftlicher Widerspruchsbescheid
Mögliche Ergebnisse:
Stattgabe: Kostenerstattung erfolgt
Teilweise Stattgabe: Ein Teil wird erstattet
Ablehnung: Widerspruch wird zurückgewiesen
Bei erneuter Ablehnung:
• Klage vor dem Sozialgericht möglich
• Frist: 1 Monat nach Widerspruchsbescheid
• Verfahren ist kostenfrei (keine Gerichtskosten)
• Rechtsanwalt empfohlen, aber nicht Pflicht
Beratungshilfe:
• Bei geringem Einkommen: Beratungshilfe beantragen
• Sozialverbände (VdK, Sozialverband) bieten Unterstützung

Typische Fehler vermeiden

Fehler 1: Frist verpassen
→ Widerspruch sofort einlegen, auch wenn Begründung später nachgereicht wird
Fehler 2: Nur mündlich widersprechen
→ Immer schriftlich und mit Nachweis (Einschreiben)
Fehler 3: Keine Begründung liefern
→ Konkret erklären, warum die Ablehnung falsch ist
Fehler 4: Originale versenden
→ Immer nur Kopien einreichen, Originale behalten
Fehler 5: Aufgeben bei Ablehnung
→ Auch Widersprüche werden oft abgelehnt – dann Klage prüfen
Fehler 6: Keine Beratung holen
→ Pflegestützpunkte, Sozialverbände und Verbraucherzentralen helfen kostenlos

Unterstützung holen

Kostenlose Beratungsstellen:
  • Pflegestützpunkte: Unabhängige Beratung zu allen Pflegefragen
  • Verbraucherzentralen: Beratung zu Versicherungsstreitigkeiten
  • VdK, Sozialverband Deutschland: Mitgliedschaftliche Rechtsberatung
  • Pflegekassen-Ombudspersonen: Vermittlung bei Streitigkeiten
Kostenpflichtige Hilfe:
• Fachanwälte für Sozialrecht
• Patientenanwälte
Bei Alltagsengel 24:
• Wir stellen korrekte Rechnungen und Leistungsnachweise aus
• Bei Problemen mit der Pflegekasse unterstützen wir mit Dokumentation
• Wir sind nach §45a SGB XI anerkannt

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Zuletzt aktualisiert: 6. Juni 2026
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